Saarbrücken: Ekel-Vorfall im Saarbrücker Stadtteil St. Johann am gestrigen Donnerstagnachmittag. Gegen 14.30 Uhr meldet sich eine Anruferin bei den Beamten der Saarbrücker Polizei, weil ein Exhibitionist auf dem Parkplatz eines Discounters in der Halbergstraße sein Unwesen treibt. Eine Kundin des Einkaufsmarkts hat den Mann dabei beobachtet, wie er im Bereich eines Unterstands für Einkaufswagen steht und onaniert.
Weil der Unterstand von außen einsehbar ist, sind die Handlungen des Mannes, der sein Geschlechtsteil entblößt hat, auf dem stark frequentierten Parkplatz für alle Einkäufer gut sichtbar. Die Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt rücken aus zum Ort des Geschehens. Schon nach wenigen Minuten sind die Beamten vor Ort. In unmittelbarer Tatortnähe entdecken sie einen Mann, auf den die Täterbeschreibung passt. Es handelt sich um einen 38 Jahre alten Mann.
Er wird von der Polizei festgenommen und zur Dienststelle verbracht. Zuvor wird der Mann von Augenzeugen eindeutig als Täter identifiziert. Allerdings ist ohnehin relativ klar, dass der 38-Jährige der Tatverdächtige ist: Der Saarbrücker ist bei der Polizei bereits amtsbekannt. Er ist in der Vergangenheit bereits wegen gleichgelagerter Fälle in Erscheinung getreten.
Gegen den Mann wird nun ein weiteres Strafverfahren eingeleitet. Laut Strafgesetzbuch werden exhibitionistische Handlungen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Falls Kinder den Vorfall beobachtet haben, kommt sogar eine noch härtere Bestrafung wegen des sexuellen Missbrauches von Kindern in Betracht.
Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt oder wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Das dürfte im gestrigen Fall so sein, weil es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Exhibitionistische Handlungen können übrigens laut Strafgesetzbuch nur Männer begehen. Frauen können allerdings wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses belangt werden.