Püttlingen/Saarbrücken: Vor dem Landgericht Saarbrücken wird im September wegen eines furchtbaren Verbrechens verhandelt. Vor der 1. Schwurgerichtskammer muss sich ab dem 10. September Johannes B. verantworten. Ihm wird unter anderem Mord vorgeworfen. Nach den bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken unter dem Aktenzeichen 1 Ks 81 Js 575/24 (9/24) wird dem Mann vorgeworfen, seine eigene Großmutter im März dieses Jahres in Püttlingen umgebracht zu haben.
Ob die beiden selbst aus der Köllertalstadt stammen oder sich dort nur die Tat abgespielt hat, ist unklar. Besonders schlimm: Die Seniorin war gesundheitsbedingt bettlägerig, konnte sich wohl kaum gegen den Angriff wehren. Bislang ist erst wenig zu der Tat bekannt, nur so viel: Die Frau kam nach dem Ergebnis einer Obduktion durch zahlreiche Schläge ums Leben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte bei seinem Angriff das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt hat. Dabei nutzt der Täter zum einen die Arglosigkeit des Opfers aus: Also die Tatsache, dass das Opfer nicht mit einem Angriff auf sein Leben rechnet.
Zum anderen muss der Täter beim heimtückischen Mord auch die Wehrlosigkeit seines Opfers ausnutzen: Also die Tatsache, dass sich das Opfer nicht gegen die Tat wehren kann. Beides nimmt die Anklagebehörde im Fall von Johannes B. an. Neben Mord werden dem Beschuldigten weitere, derzeit nicht näher benannte Straftaten vorgeworfen. Ob sich der Mann zu den Vorwürfen geäußert hat, ist nicht bekannt. Verhandelt wird am 10. September ab 9 Uhr im großen Saal 38 des Landgerichts.
Weitere Termine sind anberaumt für den 19. September ab 13 Uhr sowie den 1. Oktober ab 9 Uhr. Es werden mehrere Zeugen und auch Sachverständige gehört sowie zahlreiche Beweismittel gewürdigt. Ob möglicherweise eine Unterbringung von Johannes B. in einer geschlossenen Anstalt statt im Gefängnis angestrebt wird, ist nicht bekannt. Das Urteil könnte dann Anfang Oktober fallen.