Saarbrücken: Vor dem Landgericht Saarbrücken wird derzeit gegen ein Ehepaar wegen Misshandlung Schutzbefohlener verhandelt. Wie es nach dem ersten Verhandlungstag scheint, wird in dem Prozess Aussage gegen Aussage stehen. Wir stellen die gegensätzlichen Aussagen dar. Zunächst die Anklage der Staatsanwaltschaft, die sich in weiten Teilen auf die Aussagen der mutmaßlich misshandelten Pflegekinder stützt. Die Anklage geht davon aus, dass vor allem die Pflegemutter die Kinder misshandelt hat, der Pflegevater dies geschehen ließ.
Über Jahre hinweg sollen die Kinder gequält worden sein: Täglich seien die Kleinen geschlagen und getreten worden oder es wurde an den Haaren gezogen und gekratzt. Dabei hätten die mutmaßlichen Opfer zahlreiche Blutergüsse, blutende Wunden und Schmerzen erlitten. Wenn die Verletzungen nicht mit Kleidern abzudecken gewesen wären, seien die Kinder nicht in die Schule geschickt oder zum Lügen gezwungen worden. Einmal soll ein Kind so stark geschlagen worden sein, dass es bewusstlos zu Boden ging. Frühmorgens vor Unterrichtbeginn sollen die Kinder gezwungen worden sein, den kompletten Haushalt zu führen und die Haustiere zu versorgen.
Wenn die Katzen im Haus ihre Notdurft verrichtet hätten, hätten die Kinder diese entfernen, teilweise sogar in den Mund nehmen müssen. Auch hätten die Kleinen auf der Hundecouch oder im Wintergarten ohne Decke übernachten müssen. Bei Regelverstößen sollen sie gezwungen worden sein, stundenlang in Unterwäsche im Hof mit erhobenen Armen auszuharren. Sie sollen auch mit einem Gürtel an einen Stuhl gefesselt für Stunden in den Hof gesetzt worden sein. In Unterwäsche oder nackt hätten sie auch in einem Teich stehen müssen, wo sie auch mit einem Gartenschlauch abgespritzt worden seien. Außerdem sollen sie kalt abgeduscht worden sein. Eins der Kinder soll zum Aufpasser gemacht und gezwungen worden sein, seine Geschwister zu schlagen.
Während die übrige Familie im Esszimmer gegessen hat, sollen die Pflegekinder in der Küche oder im Stehen haben essen müssen. Sie sollen auch vor den Erwachsenen kniend mit Pudding zwangsgefüttert worden sein. Dabei sei einmal ein Kind mit einem Löffel geschlagen worden, sodass ein Schneidezahn abbrach. Wenn sich eins der Kinder beim Essen erbrach, soll dies in einem Eimer gesammelt und noch einmal verfüttert worden sein. Es soll durch den Pflegevater zudem zu einem sexuellen Übergriff auf eins der Pflegekinder gekommen sein. Soweit sind die Vorwürfe der Anklage, die die Staatsanwaltschaft im Prozess beweisen will. Die Angeklagten bestreiten die Taten mit Nachdruck.