Kaiserslautern: In einer beeindruckenden Demonstration von „Können, das niemand braucht“ hat ein 26 Jahre alter Mann am gestrigen frühen Freitagabend bewiesen, dass das Steuern eines Fahrrads mit 3,54 Promille zwar eine Herausforderung darstellt, aber auch nicht unmöglich ist. Der Ort des Geschehens: der Vorplatz des Hauptbahnhofes im benachbarten Kaiserslautern. Dort fällt der bezwitscherte Zweiradfahrer den Beamten der Polizei gegen 18.15 Uhr während eines anderweitigen Einsatzes auf.
Nicht etwa durch akrobatische Künste, sondern durch den klassischen „Schwank auf zwei Rädern“. Also beschließen die Einsatzkräfte, die wackelige Fahrt des Mannes zu stoppen und den Biker einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu unterziehen. Dabei wird schnell klar: Den 26-Jährigen kann man so unmöglich weiterfahren lassen. Aus dem Polizeibericht heißt es: „In seinem Atem konnte starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden, ein freiwillig durchgeführter Test ergab einen Wert von 3,54 Promille.“
Logischerweise wird dem Mann die Weiterfahrt umgehend untersagt. Schieben darf er sein Rad aber nach Hause. Zuvor erläutern ihm die Beamten noch die weiteren strafrechtlichen Konsequenzen seiner Wackeltour. Denn die Fahrt bleibt nicht ohne Folgen: Ab 1,6 Promille Blutalkohol-Konzentration ist die Grenze der sogenannten absoluten Fahruntüchtigkeit im Radverkehr erreicht. Zweiradfahrern, die damit oder mit noch mehr Promille erwischt werden, droht ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Im vorliegenden Fall kommt aber auch eine Verfolgung wegen Vollrausch infrage. Auch das ist strafrechtlich verboten, die Grenze dafür liegt grundsätzlich bei 3,0 Promille. Ab diesem Wert ist es möglich, dass eine Schuldunfähigkeit vorliegt. Bei Blutalkoholwerten zwischen 2,0 und 2,9 Promille ist eine verminderte Schuldunfähigkeit möglich. Da dürfte der 26-Jährige weit darüber liegen.