Neunkirchen: Wegen eines brutalen Verbrechens muss ein Mann aus Neunkirchen für drei Jahre ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Saarbrücken in dieser Woche entschieden. Zudem muss der 62-Jährige seinem Opfer mehr als 11.000 Euro für die Krankenhausbehandlung und als Schmerzensgeld zahlen. Das war passiert: Das spätere Opfer, eine aus Bulgarien stammende Frau, betrieb eine Gaststätte in der Marktstraße in Neunkirchen.
Am 7. Mai im vergangenen Jahr hielt sich die Wirtin frühmorgens in ihrer Kneipe auf, mit ihr einige weitere Personen. Unter ihnen: Der Täter, ein in der Türkei geborener Taxifahrer mit deutschem Pass. Der bereits angetrunkene Mann, der bis dahin noch nie eine Straftat begangen hatte, geriet gegen 4.55 Uhr mit der Wirtin in Streit, hatte plötzlich ein Küchenmesser in der Hand. Mit der geriffelten Klinge von 10 Zentimetern Länge stach er mehrfach auf die Frau ein, um sie zu töten. Als die Klinge des Messers abbrach, holte er einen Korkenzieher und stach damit weiter auf das Opfer ein.
Die Frau wurde viermal in den Oberkörper getroffen, ein weiteres Mal knapp neben dem linken Auge. Sie trug schwere, aber nicht lebensbedrohliche Verletzungen davon, weil keine Blutgefäße oder innere Organe getroffen wurden. Die Wirtin wurde im Krankenhaus operiert, gab ihre Kneipe später auf und zog zurück in ihre bulgarische Heimat. Aber: Bei ihrer Zeugenaussage vor Gericht erklärte sie unter Tränen, dass sie nicht will, dass der Täter bestraft wird und ins Gefängnis muss.
Der Angeklagte gab die Tat zu. In seinem letzten Wort erklärte der Familienvater und Großvater: „Dieser Vorfall hat sich ereignet, ohne dass ich es wollte. Ich bereue es unendlich.“ Weil er, nachdem das Messer abgebrochen war, weiter mit dem Korkenzieher auf die Frau einstach und damit aber dann freiwillig aufhörte, ging das Gericht von einem sogenannten Rücktritt vom versuchten Totschlag aus. Die Attacke wurde daher als gefährliche Kröperverletzung gewertet.