Saarbrücken: Prozessauftakt am Freitagnachmittag gegen Michaela R. Die Staatsanwalt ist davon überzeugt, dass die 58-Jährige ihren ehemaligen Freund mit einer Waffe, die sie als Mitglied eines Schützenvereins legal besessen hat, in Püttlingen auf offener Straße erschossen hat. Die Vorwürfe der Anklagebehörde im Einzelnen: Am 7. Februar lauert Michaela R. abends dem 46-jährigen Krankengymnast vor dessen Praxis in der Hauptstraße im Stadtteil Köllerbach auf. Schon seit 2012 sind die beiden voneinander getrennt. Michaela R. spricht ihr Opfer kurz an, als das gerade die Praxis verlässt.
Dann feuert sie vier Kugeln mit ihrer Pistole auf den Oberkörper des arg- und wehrlosen Mannes. Als Patrick S. bereits von drei Kugeln getroffen am Boden liegt, dreht die Frau ihn nochmal um und versetzt ihm den letzten Schuss. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Die Anklageverlesung verfolgt die 58-Jährige unter Tränen, blickt dabei kein einziges Mal von ihrem Tisch auf.
Als Nebenklägerin beteiligt sich die Mutter des Getöteten am Prozess. Sie leidet seit dem Tod ihres Sohnes unter posttraumatischen Belastungsstörungen. Die Tat bestreitet die 58-Jährige nicht. Ihr Verteidiger Marius Müller, der am nächsten Prozesstag eine Erklärung seiner Mandantin verlesen will, sieht die Tat aber nicht als Mord, sondern als Totschlag: „Wir werden natürlich einräumen, dass sie eine Pistole dabei hatte und geschossen hat.
Es ist jedoch definitiv nicht der Fall, dass meine Mandantin die Tat von Anfang an geplant, dem Ex-Lebensgefährten aufgelauert und gnadenlos in den Rücken geschossen hat. Was sie getan hat, bereut sie extrem. Ihr ist bewusst, dass sie etwas ganz Schlimmes getan hat.“
Die Saarländerin lebt in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken sehr zurückgezogen und hat mit anderen Inhaftierten nichts zu tun. Insgesamt hat die Kammer vier Verhandlungstage vorgesehen, das Urteil könnte dann am 14. August fallen.