Saarwellingen: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat gegen einen 26-Jährigen Anklage wegen zweifachen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen erhoben. Das wirft die Behörde dem Mann vor: Am 23. August im letzten Jahr ist der 26-Jährige gegen 17.15 Uhr mit einem VW Golf auf der viel befahrenen Bahnhofstraße in Saarwellingen in Richtung Ortsmitte unterwegs. Statt erlaubter 50 Stundenkilometer ist er mit mindestens Tempo 130 unterwegs. Außerdem chattet er beim Fahren auf seinem Handy mit WhatsApp. Er überholt zwei Fahrzeuge und kann dabei nur knapp Kollisionen mit einem einscherenden Fahrzeug und einem entgegenkommenden Lkw vermeiden.
Dennoch fährt er mit gleichem Tempo weiter und kracht schließlich ungebremst auf den Peugeot einer 42-jährigen Geschädigten Mutter, die mit ihrer 12 Jahre alten Tochter unterwegs ist. Durch den Aufprall wird der Peugeot von etwa 40 Kilometern pro Stunde auf Tempo 90 bis 100 beschleunigt, gegen eine Hauswand und eine Treppe geschoben und anschließend gegen ein Auto und einen Transporter geschleudert. Mutter und Tochter werden dabei schwer verletzt, die 42-Jährige stirbt noch an der Unfallstelle.
Rettungshubschrauber Christoph 16 fliegt das Kind noch in eine Klinik, wo es Wochen später ebenfalls den Kampf um sein Leben verliert. Neben den beiden Todesopfern werden der Fahrer eines entgegen kommenden Mazdas und durch umherfliegende Trümmerteile auch ein Fußgänger verletzt. Der Angeschuldigte hat tödliche Verletzungen anderer Personen und Verletzungen auch einer Vielzahl von Personen zumindest billigend in Kauf genommen. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.
Die Aussage des Todesfahrers, dass er an Epilepsie leidet und einen Krampfanfall hatte, will die Staatsanwaltschaft widerlegen. Dagegen sprechen laut den Ermittlern die Angaben verschiedener Zeugen zur Fahrweise des Mannes vor dem Unfall und die Auswertung eines Dashcam-Videos eines entgegen kommenden Wagens. Auch ein neurologisches Gutachten und ein verkehrstechnisches Gutachten sollen gegen einen Krampfanfall sprechen. Prozessbeginn noch unklar.