Saarbrücken: Schaut man sich die polizeiliche Kriminalitätsstatistik im Saarland an, wird deutlich, dass die Zahl der Messerangriffe bei uns rückläufig ist. Waren es im Jahr 2020 noch 306 Fälle, sind im Jahr 2023 „nur noch“ 161 Fälle gezählt worden. Trotzdem ist jeder einzelne Fall einer zu viel. Das hat ein Vorfall am gestrigen Montag in einer Regionalbahn in Saarbrücken (wir berichteten) wieder eindrücklich vor Augen gerufen.
Deshalb will das Saarland am kommenden Freitag im Bundesrat einer Initiative des Landes Niedersachsen beitreten. Das Land Niedersachsen fordert in einer Novelle des Waffenrechts eine strengere Regulierung des Umgangs mit Waffen und Messern in der Öffentlichkeit. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen unter anderem ein generelles Verbot von Springmessern, eine Ausweitung des Führens von Messern mit einer feststehenden Klinge ab sechs Zentimetern Länge und ein allgemeines Verbot von Messern im gesamten öffentlichen Personennahverkehrs sowie in Bahnhöfen. Ausnahme soll bleiben, dass diese Messer in verschlossenen Behältnissen mitgeführt werden.
Aber auch darüber hinaus will das Saarland handeln, wie das Innenministerium am heutigen Dienstag mitteilt: Es soll eine Rechtsverordnung auf den Weg gebracht werden, um Waffen- und Messerverbotszonen im Saarland festlegen und einrichten zu können. Solche Zonen sind in der Vergangenheit schon durch Allgemeinverfügungen etwa im Bereich des Hauptbahnhofs Saarbrücken zeitweise ausgesprochen worden. Jetzt sollen diese Zonen auch jenseits von Kriminalitätsschwerpunkten im öffentlichen Raum umgesetzt werden können.
Und zwar dann, wenn anzunehmen ist, dass ein Waffenverbot zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. Saar-Innenminister Reinhold Jost (SPD) erklärt: „Der Schutz der Bevölkerung hat für uns oberste Priorität. Mit diesen drei Maßnahmen setzen wir ein klares Zeichen gegen Messerkriminalität und für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.“