Saarlouis: Nachdem sein ehemaliger Kamerad Peter Sch. zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist, hat die Bundesanwaltschaft mit Sitz in Karlsruhe nun auch Anklage gegen den früheren Neonazi Peter St. aus Saarlouis erhoben. Es bestehe der hinreichende Tatverdacht der Beihilfe zu Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord an 20 Menschen, teilt die Behörde am heutigen Montag mit. Das hat sich laut Anklage bei dem Brandanschlag vor mehr als 30 Jahren zugetragen:
In der Nacht vom 18. auf den 19. September 1991 besucht Peter St. mit anderen rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen, darunter der schon verurteilte Peter Sch., eine Gaststätte in Saarlouis. Man tauscht sich über die zahlreichen rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer aus. Peter St. hat eine führende Rolle in der lokalen Skinhead-Szene inne. Er macht deutlich, dass er die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheißt. Im Beisein von Peter Sch., der ihm in der Neonazi-Struktur untergeben ist, sagt er: „Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren.“
Von diesen Worten beeinflusst und bestärkt geht Peter Sch. kurz darauf in den frühen Morgenstunden zu einem Wohnheim für Asylbewerber in der Saarlouiser Straße in Fraulautern. Er betritt das Gebäude, gießt im Treppenhaus Benzin aus einem Kanister aus und legt Feuer. Die Flammen breiten sich mit großer Geschwindigkeit im gesamten Haus aus und erfassten im Dachgeschosses den 27-jährigen Ghanaer Samuel Yeboah. Er erleidet schwerste Verbrennungen und eine Rauchvergiftung, die kurze Zeit später zu seinem Tod führt.
Soweit die Anklage der Bundesanwaltschaft, die sie im Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz beweisen will. Der Angeschuldigte Peter St. ist am 6. Juni festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Urteil gegen Peter Sch. ist noch nicht rechtskräftig.