Saarbrücken: Ab dem heutigen Donnerstag gelten in Zusammenhang mit der Corona-Krise neue Regeln im Saarland, die vor allem für Touristen und Fernfahrer Änderungen mit sich bringen. Ab heute sind der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken im Saarland verboten. Erlaubt ist jedoch die Beherbergung von Reisenden, die beruflich bedingt unterwegs sind. Außerdem dürfen Hotels und Unterkünfte auch privat genutzt werden, wenn sogenannte unabweisbare persönliche Gründe vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall bei einer Reise zum Besuch einer Beerdigung, zur Betreuung naher Angehöriger oder wenn das eigene Zuhause plötzlich unbewohnbar wird, etwa nach einem Brand oder einem massiven Wasserschaden. In anderen Bundesländern gibt es solche Verbote schon länger.
Eine weitere Regeländerung betrifft auch Touristen, aber vor allem Fernfahrer. Die sitzen leider häufig fast rund um die Uhr auf ihren Lastwagen, in der jetzigen Zeit noch mehr als sonst. Um eine Pause zu machen, blieb den Truckern bislang nur, sich bei den kalten Außentemperaturen ins Freie zu setzen. Denn nach einer Allgemeinverfügung des Saarlands waren seit letztem Freitag alle Restaurants für die Bewirtung geschlossen.
Jetzt wird davon eine Ausnahme gemacht, und zwar für Rastanlagen an Autobahnen und gastronomische Betriebe an Autohöfen. In einer neuen Verfügung heißt es: „Im Interesse der Aufrechterhaltung von Lieferketten und der logistischen Grundversorgung der Bevölkerung ist es notwendig, dass dem Fahrpersonal der Transport- und Logistikunternehmen an Raststätten und Autohöfen an den Bundesautobahnen ausreichende Verpflegungs- und Versorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.“
Im Saarland betrifft das drei Raststätten, die alle an der A 6 liegen: in Saarbrücken die Raststätten Goldene Bremm Nord in Fahrtrichtung Paris und Goldene Bremm Süd in Fahrtrichtung Mannheim sowie die Raststätte Homburg, ebenfalls in Fahrtrichtung Mannheim.