Autofahrer rammt Motorrad bei Überholversuch und flüchtet

Kleinblittersdorf: Auf der B 51 zwischen Kleinblittersdorf und dem Ortsteil Auersmacher ereignet sich am gestrigen Dienstagabend spätabends ein schwerer Verkehrsunfall. Ein Autofahrer überholte zunächst gegen 23.45 Uhr auf der Strecke zwischen der Brückenstraße in Kleinblittersdorf und dem Kreisverkehr Richtung Frankreich ein anderes Fahrzeug. Dabei kommt dem überholenden Wagen ein Motorradfahrer entgegen. Bei dem Überholmanöver kommt es zum Kontakt der beiden Fahrzeuge, der Motorradfahrer wird gestreift. Der 23 Jahre alte Biker kann sich nicht mehr auf seiner Maschine halten und kommt zu Fall.

Schwer verletzt bleibt der Mann auf der Bundesstraße liegen. Unglaublich dreist: Der Autofahrer, der den Unfall verursacht hat, setzt seine Fahrt einfach fort, ohne anzuhalten und nach dem Verletzten zu sehen oder jemandem seine Personalien mitzuteilen. Der schwer verletzte Zweiradfahrer, der zunächst alleine seinem Schicksal überlassen worden ist, bekommt Hilfe von nachfolgenden Verkehrsteilnehmern. Sie kümmern sich um den 23-Jährigen und informieren Polizei und Rettungsdienst. Mit dem Rettungswagen wird der Verletzte in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht, über seinen aktuellen Zustand ist nichts bekannt.

Die Polizei sperrt zur Unfallaufnahme die Bundesstraße zeitweise komplett für den Verkehr. Es werden Spuren gesichert, die zum Verursacher führen sollen. Unter anderem sind dabei für die Ermittler Trümmerteile wichtig, die der Verursacher zurückgelassen haben könnte und anhand derer man seinen Fahrzeugtyp identifizieren könnte. Aber auch Zeugen spielen eine wichtige Rolle:

Wer Angaben zu dem Vorfall oder dem Verursacher machen kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 06 81 / 93 21 233 bei der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt zu melden. Sollte der Verursacher gefunden werden, drohen ihm wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Außerdem kann der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist zur Neuerteilung verhängt werden.

Dieser Beitrag wird bereitgestellt vom Medienverbund Saarland