Saarbrücken: Meistens kommt die Polizei ja zu den Kriminellen, um sie zu verhaften. Manchmal kommen die Kriminellen aber auch zur Polizei… So geschehen am gestrigen Mittwoch. Da erscheint eine 30 Jahre alte Frau am Morgen bei der Dienststelle der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt in der Karcherstraße. Sie will eine Zeugenaussage in einem Betrugsverfahren machen. Allerdings liegt gegen die Frau ein Haftbefehl vor. Sie ist zuvor in einem Verfahren verurteilt worden, eine Geldstrafe zu zahlen, dabei ging es irrerweise ebenfalls um ein Betrugsverfahren.
Die 30-Jährige weiß das sogar. Allerdings geht sie, wie sie den Beamten später berichtet, nicht davon aus, dass sie von der Polizei an dem Tag belangt werden würde. Falsch gedacht. Der Kriminaldienst weist die Frau auf ihren Haftbefehl hin.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe kann sie noch verhindern, wenn sie den Geldbetrag von 480 Euro auftreiben kann. Kann sie aber nicht. Daher wird sie noch an Ort und Stelle verhaftet und später ins Gefängnis gebracht. Jetzt sitzt sie in der Justizvollzugsanstalt für Frauen im rheinland-pfälzischen Zweibrücken.
Dort muss sie eine Haftstrafe von vierzig Tagen verbüßen. Das Saarland hat keine eigene Haftanstalt für Frauen, daher gibt es eine Kooperation mit Rheinland-Pfalz.