Ottweiler: Da blutet jedem Tierfreund das Herz, denn schlimme Momente haben sich am vergangenen Samstagmittag am Fischweiher in Ottweiler zugetragen. Augenzeugen berichteten von einem möglichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – wenn man es nüchtern betrachtet ausdrücken will.
Eine männliche Person, die auf etwa 30 Jahre geschätzt wurde, soll laut Zeugenaussagen unvermittelt und wiederholt mit der Faust auf einen Hund eingeschlagen haben. Dieser Vorfall soll ohne ersichtlichen Grund erfolgt sein, was Anlass zur Sorge und Empörung bei den Beobachtern gab.
Die männliche Person war in Begleitung einer Frau und nach dem Vorfall haben beide sich schnell in einem schwarzen 3er BMW vom Tatort entfernt. Der betroffene Hund, den Zeugen als einen größeren Vierbeiner mit braunem Fell beschrieben, ähnelte in seiner Erscheinung einem Ridgeback.
Die Polizei in Neunkirchen hat die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen und bittet die Öffentlichkeit um Mithilfe. Personen, die Hinweise zur Identifizierung des Paares oder zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06821 2030 zu melden.
In Deutschland ist das Wohl der Tiere gesetzlich durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) geschützt. Das grundlose Schlagen eines Hundes stellt eine Straftat dar. Wenn also jemand seinen Hund ohne Grund schlägt und ihm dabei erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, kann dies zu einer Geldstrafe oder sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen.