Saarbrücken: Das Team von Breaking News Saarland wünscht allen Lesern ein glückliches, zufriedenes, erfolgreiches und gesundes neues Jahr! 2022 gibt es einige Änderungen für Verbraucher in den verschiedensten Lebensbereichen. Die wichtigsten haben wir für euch aufgelistet. Beim Thema Einkommen steigt der Mindestlohn auf 10,45 Euro, die Renten steigen um 4,6 Prozent in den alten Bundesländern und 5,3 Prozent in den neuen Bundesländern.
Die Energiepreise steigen weiter, denn die CO2-Abgabe wird von 25 auf 30 Euro je Tonne erhöht, was sich auf die Preise für Benzin, Diesel, Heizöl und Gas niederschlagen wird. Ab heute gilt ein Verkaufsverbot für Plastiktüten, die bisher etwa an der Supermarktkasse verkauft worden sind. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man am Obst- und Gemüsestand findet.
Für Online-Kaufverträge wird die sogenannte Beweislastumkehr von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert: Der Händler muss dann beweisen, dass der Mangel vom Käufer verursacht wurde. Kann er das nicht, muss er das Gerät reparieren oder Ersatz liefern. Die Rückgabe von Elektrokleingeräten wie Handy oder Toaster ist jetzt in jedem Supermarkt oder beim Online-Händler möglich.
Die müssen nun alle kleinen Geräte zurücknehmen. Größere Geräte wie Fernseher oder Waschmaschinen können nur dann abgegeben werden, wenn ein neues Gerät beim betreffenden Händler gekauft wird. Die Pfandpflicht wird auf Frucht- und Gemüsesäfte in Plastikflaschen, darunter auch die beliebten Smoothies, ausgeweitet. Es gilt aber noch ein halbes Jahr eine Übergangsfrist, Restbestände ohne Pfandaufdruck dürfen noch abverkauft werden.
Das Briefporto wird angehoben. Für einen normalen Brief erhöht sich das Porto auf 85 Cent, eine Postkarte kostet nun 70 statt wie bisher 60 Cent. Wer Verträge im Internet abschließt, kann die zukünftig mit wenigen Klicks und ohne umständliche Sucherei kündigen: Ab 1. Juli gibt es für Anbieter die Verpflichtung, einen Kündigungsbutton auf ihrer Webseite bereitzustellen. Für Verträge etwa mit Fitnessstudios oder Zeitschriften-Abos, die ab dem 1. März abgeschlossen werden, gilt statt bisher drei Monaten eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Verträge, die sich automatisch um ein Jahr verlängern, wenn nicht drei Monate vorher die Kündigung eingereicht wurde, wird es nicht mehr geben. Ab dem 28. Mai werden die Bedingungen für Geschäftemacher auf Kaffeefahrten erschwert.
Händler dürfen nicht mehr am selben Tag, an dem der Vertrag unterzeichnet wurde, den Kaufbetrag kassieren. Zudem kann der Vertrag später widerrufen werden. Der Verkauf von Versicherungen, Bausparverträgen und Medizinprodukten wird auf solchen Veranstaltungen komplett verboten.