Saarbrücken/Freisen: Prozessauftakt am heutigen Montagmorgen vor dem Landgericht Saarbrücken, auf der Anklagebank sitzt ein Geistlicher. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wirft dem katholischen Pfarrer im Ruhestand, der heute 69 Jahre alt wird, sexuelle Nötigung eines damals 14 Jahre alten Messdieners vor. Dabei wird nach dem 1997 geltenden Paragrafen verhandelt: Damals sah das Gesetz im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Laut Staatsanwaltschaft kam es zu der Tat Ende Oktober 1997, als der Angeklagte Pfarrer in Freisen war. Vor der Tat soll der Geistliche noch den Gottesdienst zum Tag des „Ewigen Gebetes“ gefeiert haben, bei dem das mutmaßliche Opfer als Messdiener mitwirkte. Danach habe der Mann den Jungen zur Übernachtung in das Pfarrhaus in der Remigiusstraße eingeladen. Außer den beiden sei niemand im Haus gewesen. Während des Abendessens habe der Pfarrer dem Messdiener drei oder vier Gläser süßen Weins eingeschenkt, der damals 43-jährige Geistliche habe im Verlauf des Abends eine ganze Flasche getrunken. Gegen 22.45 Uhr, nachdem man zusammen Dias geschaut habe, hätte der Junge erklärt, dass er müde sei.
Daraufhin soll es zur Tat gekommen sein: Der Pfarrer soll den Messdiener in ein Zimmer geführt und ihn dort auf ein Bett geworfen haben. Als der Junge habe aufstehen wollen, um den Raum zu verlassen, soll der Geistliche ihn mit beiden Händen an der Schulter gepackt und hart zurück aufs Bett gedrückt haben. Dabei soll der Erwachsene halb auf seinem mutmaßlichen Opfer gesessen haben, Reißverschluss und Knopf an der Hose sollen geöffnet gewesen sein. Dann soll der Pfarrer seinen Messdiener unsittlich berührt haben, obwohl das mutmaßliche Opfer dem mehrfach widersprochen habe. Schließlich habe sich der Junge losreißen können. Er soll sich ins Bad geflüchtet, sich dort eingesperrt und aus dem Fenster um Hilfe gerufen haben. Vor Gericht bestreitet der mittlerweile in Rheinland-Pfalz lebende Pfarrer, der keinerlei Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen machen möchte, die Tat:
„Ich weise die gegen mich erhobenen Vorwürfe mit Nachdruck zurück. Das angebliche Nötigungsdelikt hat nicht stattgefunden und ich bin zuversichtlich, dass sich das im Laufe des Verfahrens herausstellen wird.“ Für die Vernehmung von Zeugen am morgigen Dienstag, unter anderem des damaligen Messdieners, wird der Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt.