Saarbrücken: Einsatz für die Saarbrücker Polizei am Samstagnachmittag in einem Schwimmbad in der Landeshauptstadt. Das Landespolizeipräsidium meldet im Rahmen seines dritten Twitter-Marathons: „#12hPolizei Schwimmbadbesucher in #Saarbrücken erregt Aufmerksamkeit durch sein Tattoo. Ob es sich um ein verbotenes Symbol handelt, prüft jetzt die #PolizeiSaarland.“ In dem Bad ist ein Mann unterwegs, der unverdeckt rechtsradikale Symbole zur Schau stellt. Die Polizei fährt ins Schwimmbad und kann den Mann dort antreffen. Seine Tattoos sind tatsächlich strafrechtlich relevant, wie Polizeisprecher Stephan Laßotta erklärt: „Er hat damit den Paragraphen 86a des Strafgesetzbuchs erfüllt, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.“ Was genau der Mann auf seinem Körper tätowiert hat, will die Polizei nicht verraten. Laßotta: „Weil es nur sehr wenige Personen in Saarbrücken geben dürfte, die ein solches Tattoo tragen, würde der Mann durch eine nähere Beschreibung identifizierbar werden.“
So gibt es einen 30-Jährigen, der auf seinem Gesicht die Schriftzüge „Stolz“ und „Ehre“ trägt und auf seinem Oberkörper ein Hakenkreuz. Zu den verbotenen Zeichen gehören in Deutschland neben der Swastika auch die Siegrunen im SS-Symbol und andere Zeichen.
Wer diese Zeichen zeigt, muss mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Das Landgericht Neuruppin hat etwa einen Mann in zweiter Instanz zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Er hat ein Tattoo auf seinem Rücken, auf dem das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau zu sehen ist und darunter den Schriftzug „Jedem das seine“, der unter anderem am Eingang des Konzentrationslagers Buchenwald prangt.
Nachdem er mit nacktem Oberkörper ein Schwimmbad besuchte und die Tätowierung dabei deutlich zu sehen war, kam es zum Prozess mit der anschließenden Haftstrafe. Im heutigen Fall heißt es für den Saarbrücker erstmal: Schwimmbad unter Polizeibegleitung verlassen, Anzeige folgt.