Neunkirchen/Spiesen-Elversberg: Vor genau einem Jahr hat der Saarländer Andreas S. zwei Polizisten bei Kusel ermordet und dafür eine lebenslange Haftstrafe am Landgericht Kaiserslautern bekommen (wir berichteten). Jetzt darf der 40-Jährige das Gefängnis kurzzeitig verlassen, denn er muss sich auch im Saarland vor einem Gericht verantworten: Das Schöffengericht beim Amtsgericht Neunkirchen verhandelt ab 14. Februar in einem Strafprozess gegen S. wegen Verdachts der Jagdwilderei, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie falscher Verdächtigung.
Das wirft die Staatsanwaltschaft dem Polizistenmörder vor: Im September 2017 soll S. in der Nähe von Spiesen-Elversberg ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen haben. Diese Tat soll von einem Zeugen beobachtet worden sein. Um S. zur Rede zu stellen oder ihn an der Flucht zu hindern, soll sich der Zeuge auf einem Feldweg dem Wagen des Wilderers entgegengestellt haben. Um unerkannt zu bleiben und die Aufdeckung der zuvor begangenen Wilderei zu verhindern, soll S. direkt auf den Zeugen zugefahren sein. Dabei soll er erhebliche Verletzungen des Augenzeugen im Fall einer Kollision zumindest billigend in Kauf genommen haben. Der Zeuge soll eine Kollision letztlich nur durch einen Sprung zur Seite verhindert haben.
Eine Tötungsabsicht wirft die Ermittlungsbehörde dem Spiesen-Elversberger dabei offensichtlich nicht vor. Im Dezember 2017 hat S. den Zeugen der Wilderei dann wegen Verdachts der Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken angezeigt. Darin hat der 40-Jährige den Augenzeugen beschuldigt, Lügen über S. verbreitet zu haben. Die seien geeignet, seine Kreditwürdigkeit als Wildhändler herabzuwürdigen. Dabei soll der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt gewusst haben, dass der Inhalt der Strafanzeige erstunken und erlogen war. Die Hauptverhandlung beginnt am 14. Februar um 9 Uhr in Sitzungssaal 35 am Amtsgericht Neunkirchen. Ein Fortsetzungstermin ist anberaumt für den 2. März, ebenfalls um 9 Uhr.