Saarwellingen: In der Saarwellinger Ortsmitte kam es gestern zu einer großangelegten Durchsuchungsaktion, als mehrere Polizeifahrzeuge und Zollfahrzeuge vor einem Lieferdienst Station machten. Die Maßnahme wurde von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken initiiert, die auf mutmaßliche Schwarzarbeit im Betrieb hin ermittelt.
Oberstaatsanwalt Mario Krah, der auch als Erster stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken fungiert, bestätigte, dass auf Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Saarbrücken gegen den Inhaber des Lokals vorgegangen wurde. Der Vorwurf lautet auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a Abs. 1 und 2 des Strafgesetzbuches (StGB).
Der Inhaber steht im Verdacht, drei Arbeitnehmer beschäftigt zu haben, ohne diese, entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung nach § 28a des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV), ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden. Diese Verdachtsmomente ergaben sich aus Überprüfungen des Zolls nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, die bereits im Oktober des vergangenen Jahres stattfanden.
Im Rahmen der Razzia wurden Geschäftsunterlagen und elektronische Datenträger beschlagnahmt. Krah betonte, dass vor Abschluss der Ermittlungen und einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten gilt und bat um Verständnis dafür, dass derzeit keine weiteren öffentlichen Statements abgegeben werden können.
Die Staatsanwaltschaft hat klargestellt, dass sie keinen Einfluss auf die Fortführung des Unternehmens nimmt, da Maßnahmen wie Gewerbeuntersagungen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.