Homburg: Am Freitag, den 31.03.2023, wurden in Homburg abends Kontrollen von Gaststättenbetrieben durchgeführt, die sich auf Shisha-Bars konzentrierten. Die Überprüfungen wurden vom Gewerbe- und Ordnungsamt der Stadt Homburg sowie verschiedenen Einheiten des Zolls durchgeführt. Die insgesamt 14 Einsatzkräfte legten dabei besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit, die Einhaltung des Tabaksteuerrechts und die Einhaltung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Shishas in Gaststättenbetrieben der Stadt Homburg.
Während des Abends besuchten sie insgesamt vier Gastronomiebetriebe und befragten vier Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Der Zoll stellte knapp 75 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher. Insgesamt wurden vier Straf- und vier Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Tabaksteuergesetz eingeleitet. Es wurden auch Verstöße im Bereich der Schwarzarbeit festgestellt: Drei Arbeitnehmer waren nicht zur Sozialversicherung angemeldet, und bei einem Beschäftigten bestand der Verdacht des Leistungsbetrugs.
Die Stadt Homburg stellte in allen Shishabars zudem Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz fest, und die Hygienezustände der Shisha-Küchen waren unzureichend. Weitere Kontrollen durch das Landesamt für Verbraucherschutz sind nicht ausgeschlossen.
Die Betreiber müssen die Umsetzung der Homburger Allgemeinverfügung deutlich verbessern, insbesondere die Überwachung und Dokumentation der Kohlenstoffmonoxid-Konzentration sowie die Anbringung der vorgeschriebenen Warnhinweise im Eingangsbereich. Entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden durch die Gewerbebehörde eingeleitet. Die gemeinsamen Kontrollen waren in jedem Fall ein Erfolg und werden auch in Zukunft wiederholt.