Russischer Staatsbürger an saarländischer Grenze abgewiesen

Saarbrücken: Im Rahmen der temporär wiedereingeführten Grenzkontrollen wird am Donnerstagmittag ein Mann am Saarbrücker Grenzübergang Goldene Bremm zwischen Deutschland und Frankreich kontrolliert. Der Mann ist russischer Staatsangehöriger. Er hat einen Aufenthaltstitel für die Republik Frankreich, der auch gültig ist. Zudem weist der Mann einen Reiseausweis für Flüchtlinge vor.

Die Beamten geben die Daten des Russen in den Fahndungscomputer ein und landen einen Treffer: Gegen ihn ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland verhängt worden, das noch bis zum 11. April im kommenden Jahr gilt. Hintergrund ist, dass der heute 38 Jahre alte Mann bereits 2014 nach Deutschland eingereist und dort dann kriminell geworden ist: Ein Jahr nach seiner ersten Einreise, im Jahr 2015, ist er wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in zehn Fällen zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden.

Nachdem er seine Haftstrafe verbüßt hat, ist der Russe dann aus Deutschland ausgewiesen worden und hat besagtes Wiedereinreiseverbot auferlegt bekommen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wird der Russe am Nachmittag nach Frankreich zurückgewiesen. Ohne die Grenzkontrollen der Bundespolizei hätte der Mann wahrscheinlich unbehelligt nach Deutschland kommen können.

Immer wieder fallen bei den Kontrollen Personen auf, die nicht nach Deutschland dürfen oder hier gesucht werden. In der vergangenen Woche etwa ein 53-jähriger rumänischer Staatsangehöriger in Perl. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass der Mann zur Festnahme von der Schweiz ausgeschrieben war. Der Mann wurde durch die Einsatzkräfte festgenommen und zum Bundespolizeirevier an der Goldenen Bremm verbracht. Danach wurde er einem Richter am Amtsgericht Saarbrücken vorgeführt und wartet nun auf seine Auslieferung.