Saarbrücken – Die Reform des Saarländischen Mediengesetzes ist das Hauptaugenmerk eines Diskussionsentwurfs, der von der Staatskanzlei unter der Leitung von Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) ausgearbeitet wurde. Es wird angenommen, dass die Landesregierung durch diesen Entwurf den Druck auf den Saarländischen Rundfunk (SR) zu einer Reform erhöhen möchte. Der Entwurf beinhaltet auch eine bindende Regelung, die den SR zu Kooperationen verpflichtet, während im aktuellen Mediengesetz dies nur eine Option ist.
Die Kritik an der Intendantenverfassung, insbesondere nach dem RBB-Skandal, hat dazu geführt, dass der Entwurf die Führung des SR durch ein Kollegialorgan, ein Direktorium, vorsieht. Die Intendantenverfassung wird von der Staatskanzlei als veraltet und anfällig für Missbrauch angesehen. Der Entwurf sieht zudem eine Obergrenze für die Gehälter von Führungskräften vor.
Die hohen Gehälter von Intendanten und Führungskräften in öffentlich-rechtlichen Anstalten werden von der Staatskanzlei als Hindernis für die Akzeptanz der Rundfunkgebühr angesehen. Der Entwurf legt fest, dass das Gehalt des SR-Intendanten die Besoldungsgruppe R 10 nicht überschreiten darf, die derzeit bei 15.000 Euro pro Monat oder 180.000 Euro pro Jahr liegt. Aktuell verdient Martin Grasmück (amtierender SR-Intendant) unglaubliche 245 000 Euro im Jahr. Zudem sieht der Entwurf vor, dass Gehälter, die diesen Betrag (von 180.000 Euro pro Jahr) überschreiten, müssen vom Verwaltungsrat begründet und dem Rechnungshof vorgelegt werden müssen. Außerdem soll der Rundfunkrat von 38 auf 25 Mitglieder reduziert werden.
Diese umfassenden Reformen, die als „Verschlankung und Modernisierung“ bezeichnet werden, sollen dazu beitragen, die Eigenständigkeit des SR zu gewährleisten. In den letzten Monaten wurde die Existenzberechtigung des SR immer wieder in Frage gestellt, insbesondere von größeren ARD-Anstalten. Kritiker bezeichneten den SR schon länger als „aus eigener Finanzkraft kaum lebensfähig“. Der SR ist auf Mittel aus dem internen Finanzausgleich der ARD angewiesen. Es wird kritisiert, dass der SR zu viele Ressourcen in lineare Angebote von Fernsehen und Radio investiert und zu wenig in die Digitalisierung. Der Entwurf enthält eine Überprüfung dieser Aspekte und soll noch vor der Sommerpause im Ministerrat und anschließend im Landtag diskutiert werden.