Saarbrücken: Die saarländische Polizei erhält derzeit keine Listen darüber, wer mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert ist. Das hat Behördensprecher Stephan Laßotta auf Anfrage bestätigt. In mehreren Bundesländern stellen die Gesundheitsbehörden der Polizei solche Listen über Corona-Infizierte zur Verfügung. Stephan Laßotta: „Wenn bei jemandem eine Infektion mit dem Virus festgestellt wird, stellen die Gesundheitsbehörden diese Person unter Quarantäne. Man darf dann 14 Tage lang das Haus nicht verlassen. Wer trotzdem rausgeht, der begeht eine Straftat.“ Das Problem ist, dass man niemandem gleich ansieht, ob er unter Quarantäne steht. Der Polizeisprecher: „Wenn wir Personen in der Öffentlichkeit feststellen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter Quarantäne stehen, können wir das in jedem Einzelfall bei den Gesundheitsbehörden nachprüfen.“
In anderen Bundesländern fällt diese Arbeit für die Polizei mitunter weg. So hat in Mecklenburg-Vorpommern Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) nach NDR-Angaben die Gesundheitsämter angewiesen, Adressen und Wohnorte von Corona-Infizierten an die Polizeipräsidien des Landes weiterzuleiten. In Baden-Württemberg haben mehrere Polizeipräsidien ähnliche Informationen erhalten.
Dazu sagt der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink: „Solche Infizierten-Listen haben bei der Vollzugspolizei nichts verloren.“ Auch nach Angaben von Saar-Polizeisprecher Laßotta ist das Vorgehen problematisch:
„Gerade, wenn es um medizinische Informationen von Patienten geht, gibt es hohe Hürden beim Datenschutz. Wenn man solche Daten bekäme, müsste man sicherstellen, dass sie umgehend wieder gelöscht werden, sobald sie nicht mehr gebraucht würden. Zum Beispiel, wenn die Quarantäne einer Person endet. Wir haben das geprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass das nicht praktikabel ist.“