Saarbrücken: Groß angelegte Kontrollaktion des Zolls bei Kurier-, Express- und Paketdienstleistern. Fast 50 Spezialisten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Saarbrücken überprüfen im Rahmen eines Aktionstages insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,35 Euro pro Stunde, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern. Im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz werden bei der Aktion 37 verdächtige Vorfälle registriert. So besteht in 14 Fällen der Verdacht, dass die Angestellten den Mindestlohn der Branche nicht erhalten.
In zehn Fällen geht es um möglichen Missbrauch von staatlichen Leistungen. Und in weiteren zehn Fällen wird geprüft, ob Sozialbeiträge ordnungsgemäß bezahlt worden sind. Außerdem kontrollieren die Beamten, ob die sogenannte Nachunternehmerhaftung von den Betrieben eingehalten wird. Sie stellt sicher, dass die Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Insgesamt befragen die Einsatzkräfte rund 8.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. In mehr als 250 Fällen werden Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft. Bislang sind 16 Strafverfahren und 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Es geht unter anderem um Betrug, illegalen Aufenthalt, Urkundenfälschung, Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und fehlende Ausweispapiere.
In etwa 1.600 Fällen schließen sich weitere Ermittlungen an. Festnahmen gibt es im Rahmen der Maßnahme offenbar keine. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt regelmäßig solche Großkontrollen durch. Alleine dadurch, dass die Betriebe mit häufigen Kontrollen rechnen müssen, sollen Delikte wie illegale Beschäftigung schon von vornherein verhindert werden. Und in den Fällen, wo doch Schwarzarbeit betrieben wird, sollen möglichst viele Verstöße aufgedeckt werden.