Saarbrücken: Die Landeshauptstadt weitet die Maskenpflicht im Freien auf Teile der Kaltenbachstraße am St. Johanner Markt aus. In der Zeit von elf Uhr bis Mitternacht müssen alle über sechs Jahren ab der Kreuzung Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße eine Maske tragen, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Der Abschnitt von der Gerberstraße bis zur Großherzog-Friedrich-Straße ist nicht von der Regelung betroffen. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung ist ausreichend, es muss also keine medizinische Maske wie beim Betreten von Geschäften sein.
Plakate weisen vor Ort auf die neue Regelung hin, die ab sofort bis zunächst Freitag in acht Tagen gilt. Grund für die Maßnahme sind die hohen Fußgängerzahlen in der Kaltenbachstraße, so sich viele Betriebe befinden, die überwiegend Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Insbesondere um die Mittagspausenzeit und in den Abendstunden bilden sich lange Warteschlangen und oftmals werden Speisen und Getränke dann in unmittelbarer Nähe verzehrt.
In den späten Abendstunden werden außerdem auch oft alkoholische Getränke konsumiert, was zu Menschenansammlungen in der Kaltenbachstraße führt. Die neue Regelung zum Tragen einer Maske soll Passanten zum einen beim Warten in der Schlange schützen und zum anderen daran erinnern, Speisen und Getränke nicht vor Ort zu konsumieren. Es ist nicht das erste Mal, dass in der Landeshauptstadt solche Maßnahmen ergriffen werden.
Bereits im vergangenen Dezember gab es in der Saarbrücker Innenstadt eine Maskenpflicht im Freien. Auch damals war die Kaltenbachstraße von der Allgemeinverfügung betroffen. Zudem galt damals eine Maskenpflicht in der Bahnhofstraße und in Teilen der Reichsstraße inklusive dem Vorplatz der Europagalerie. Grund waren die zahlreichen Passanten in diesen Bereichen, die in der Vorweihnachtszeit durch die Innenstadt bummelten.