Saarbrücken: Das Hauptzollamt Saarbrücken hat eine Covid-19-Maske aus echtem Krokodilleder sichergestellt. Der Fund kommt bei einer routinemäßigen Kontrolle eines Päckchens aus den USA ans Tageslicht. Auf der Zollinhaltserklärung steht lediglich, dass es sich beim Inhalt um eine „Face Mask“ handelt. Beim Öffnen der Sendung entdecken die Beamten dann die Maske aus Krokodilleder. Die seltenen Tiere sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen besonders geschützt. Genauer gesagt unterliegt das Krokodil, je nachdem, um welche Unterart es sich handelt, mindestens dem Schutzstatus nach Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.
Dadurch ist der Handel mit diesen Tieren sowie allen daraus erzeugten und verarbeiteten Produkten nur mit entsprechenden Genehmigungen möglich. Im aktuellen Fall hat die erforderliche Einfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz der inspizierten Postsendung allerdings nicht beigelegen. Damit ist die Einfuhr der Krokodil-Maske verboten. Der Fall wird nun an das Bundesamt für Naturschutz abgegeben. Dort wird entschieden, ob der Empfänger des Pakets, der aus Berlin stammt, straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen zu erwarten hat.
Die verbotene Maske bekommt der Empfänger jedenfalls nicht: Sie ist von den Saar-Zöllnern beschlagnahmt worden. Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen und entsprechenden Produkten sowohl beim Versenden als auch im Reiseverkehr.
Nicht jeder Fall ist so eindeutig wie die Corona-Maske aus Krokodilleder: Wer vor einer Bestellung oder vor der Einreise wissen will, welche Tier- und Pflanzenarten nach den in Deutschland geltenden Artenschutzregelungen geschützt sind, kann sich beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz, kurz WISIA, im Internet informieren.