Saarlouis/Koblenz: Nach mehr als drei Jahrzehnten gibt es endlich Gerechtigkeit nach einem rechtsradikalen Mordanschlag im Saarland. Das Oberlandesgericht Koblenz hat am heutigen Montagvormittag des aus Saarlouis stammenden Peter Sch. wegen Brandstiftung, Mordes und versuchten Mordes in 20 Fällen schuldig gesprochen. Peter Sch. ist heute 52 Jahre alt. Weil der ehemalige Neonazi zum Zeitpunkt der Tat aber erst 20 Jahre alt und damit ein Heranwachsender war, wurde bei der Verurteilung das Jugendstrafrecht angewandt.
Dabei steht nicht die Bestrafung, sondern der erzieherische Gedanke im Vordergrund. Das Jugendstrafrecht sieht daher eine Höchststrafe von zehn Jahren Gefängnis vor. Diesen Strafrahmen hat das Gericht nicht ausgeschöpft: Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Konrad Leitges hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Damit bleibt das Gericht in dem seit November 2022 dauernden Prozess unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Sie hatte Ende September eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren gefordert.
Die Verteidigung dagegen plädierte darauf, den Angeklagten nur wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen. Im Laufe des Prozesses hatte Peter Sch. gestanden, bei dem Brandanschlag anwesend gewesen zu sein. Den Brand gelegt haben soll nach seinen Angaben aber ein anderer ehemaliger Neonazi, der mittlerweile aus der Szene ausgestiegen ist. Sicher ist: Der aus Ghana stammende Asylbewerber Samuel Yeboah kam bei dem verheerenden Brand vor 32 Jahren ums Leben. Der 27-Jährige starb im Krankenhaus, nachdem er aus dem als Asylantenheim genutzten Hotel „Weißes Rößl“ zunächst gerettet worden war. Andere Hausbewohner sprangen auf der Flucht vor den Flammen aus dem Fenster und zogen sich dabei Knochenbrüche zu.
Die Polizei legte den Fall schnell zu den Akten. Peter Sch. stand zwar schon früh im Fokus der Ermittler. Erst, als er auf einer Party mit der Tat prahlte und angezeigt wurde, kamen die Ermittlungen nach Jahrzehnten wieder in Gang.