Berlin: In einigen Bundesländern wie dem Saarland gelten bereits Lockerungen bei den Corona-Regelungen für Geimpfte und Genesene: Geimpfte mit beiden Schutzimpfungen erhalten 14 Tage nach der zweiten Impfung, Genesene ab dem 28. Tag bis zu 6 Monate nach der Entdeckung der Infektion ihre Grundrechte in vielen Bereichen zurück. Während beim Beschluss der Bundesnotbremse alles ganz schnell ging, wollte die Bundesregierung eine deutschlandweite Regelung zu Lockerungen für Geimpfte und Genesene zunächst absichtlich auf Ende Mai verbummeln.
Nach heftiger Kritik hat das Kabinett am heutigen Dienstag aber entschieden, den Prozess zu beschleunigen. Dazu ist eine entsprechende Verordnung beschlossen worden. Anders als zunächst geplant soll die Verordnung noch in dieser Woche den Bundestag und den Bundesrat passieren. Sollte es keine Einwände geben, können die bundesweiten Lockerungen für Geimpfte und Genesene schon an diesem Wochenende in Kraft treten.
Und darum geht es im Einzelnen: Geimpfte und Genesene sollen sowohl von den Kontaktverboten als auch von der Ausgangssperre ausgenommen werden, außerdem sollen sie bei Treffen mit mehreren Personen nicht mehr mitgezählt werden. Wo sonst ein Test zum Einlass benötigt wird, beispielsweise beim Friseur, sollen Geimpfte und Genesene auch ohne reinkommen. Und wer von einer Auslandsreise nach Deutschland zurückkehrt, müsste mit Impfung oder nach überstandener Infektion nur noch in Quarantäne, wenn zuvor ein Virusvariantengebiet besucht worden ist. Auch die Ermöglichung von Hotelübernachtungen ist im Gespräch.
Andere Beschränkungen gelten für sie aber weiter, darunter die Maskenpflicht an Orten wie Geschäften und dem Nahverkehr, außerdem auch die Abstandsregeln. Nachweisen können soll man eine überstandene Corona-Infektion mit dem positiven PCR-Nachweis oder einem ärztlichen Zeugnis, den Impfstatus über das Impfbuch oder eine Impfbescheinigung. Im Saarland sind mehr als 87.000 Menschen vollständig geimpft, die Zahl der Genesenen liegt bei fast 34.000 Menschen.