Saarlouis: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat in einem Beschluss vom Montag das absolute Rauchverbot für Spielhallen im Saarland gekippt. Gegen das Verbot ist eine Spielhallenbetreiberin im Wege einer einstweiligen Anordnung vorgegangen. Daher wird das entsprechende Gesetz nun teilweise außer Vollzug gesetzt. Hintergrund: Seit Dezember vergangenen Jahres ist es in privaten Spielhallen verboten, selbst in speziell abgetrennten Bereichen zu rauchen.
In den saarländischen Spielbanken jedoch, die über Tochterunternehmen vom Saarland selbst betrieben werden, in abgetrennten Raucherbereichen das Qualmen weiterhin zulässig. Der für das Spielhallenrecht zuständige erste Senat des Oberverwaltungsgerichts ist deswegen davon überzeugt, dass die seit Ende letzten Jahres geltende Vorschrift des Saarländischen Spielhallengesetzes verfassungswidrig ist. Im Einzelnen hat das Gericht festgestellt, dass die Antragstellerin vorläufig nicht verpflichtet ist, zu gewährleisten, dass in ihrer Spielhalle in einem speziellen Bereich nicht geraucht wird.
Es handelt sich um eine besondere Raucherkabine, in dem keine Spielmöglichkeit angeboten wird. Diese Regelung gilt so lange, bis das Verwaltungsgericht im dort anhängigen Hauptsacheverfahren eine erstinstanzliche Entscheidung getroffen hat. Nach Überzeugung des Senats verletzt das Gesetz die Hallenbetreiberin in der Berufsausübungsfreiheit. Für die Ungleichbehandlung von privaten Spielhallen und staatlichen Spielbanken gebe es keinen rechtfertigenden Grund.
Weder der Nichtraucherschutz noch der Spielerschutz oder das Ziel der Suchtbekämpfung stellten eine tragfähige Grundlage für ein absolutes Rauchverbot dar, das auf Spielhallen beschränkt sei und nicht auch Spielbanken umfasse. Sollte im Hauptsacheverfahren ebenso entschieden werden, müsste die Landesregierung das Gesetz ändern: Entweder müsste das Rauchen dann offiziell in Spielhallen wieder erlaubt, oder in den staatlichen Spielbanken ebenfalls verboten werden.