Sie galt als vermisst: Gebürtiger Dillinger gesteht die Tötung seiner Frau!

Dillingen: Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau, deren Leiche wochenlang in einer Regentonne aufbewahrt worden war, hat der angeklagte Ehemann vor dem Landgericht Trier ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der 49-Jährige, gebürtig aus Dillingen im Saarland, räumte ein, seine Ehefrau im Oktober 2024 mit mehreren Messerstichen in einem leeren Wasserfass getötet zu haben.

Der Angeklagte gab an, die Tat im Einvernehmen mit seiner Frau begangen zu haben. Sie sei seit Jahren psychisch schwer erkrankt gewesen, habe an Angststörungen gelitten und wiederholt Suizidgedanken geäußert. In seiner schriftlich verlesenen Erklärung schilderte der Mann, sie habe ihn mehrfach aufgefordert, ihr Leben zu beenden. Am Tattag sei sie schließlich in das leere Fass gestiegen – er habe sie dort mit einem Messer in den Oberkörper gestochen. Danach hätten beide noch gemeinsam Whisky getrunken. Später habe er ein Grablicht und ein Kreuz auf das Fass gestellt.

Besonders erschütternd: Nach der Tat ließ der Angeklagte die Leiche seiner Frau über Wochen hinweg in der rund 200 Liter fassenden Regentonne in der gemeinsamen Wohnung in Trier zurück. Um der zunehmenden Geruchsbelästigung zu begegnen, habe er das Fass mit Folie und Klebeband abgedichtet und später den gesamten Nebenraum versiegelt. Die Tat kam erst Anfang Dezember ans Licht, als sich der Mann selbst bei der Polizei stellte. Bis dahin war die Frau offiziell als vermisst gemeldet. Vor Gericht sprach Oberstaatsanwalt Eric Samel von einer „tragischen Konstellation“, betonte jedoch, dass es am Tattag kein eindeutiges, aktuelles Tötungsverlangen der Frau gegeben habe. Die Anklage lautet auf Totschlag.

Die Obduktion ergab, dass die Frau infolge von Blutverlust in Verbindung mit einem akuten Lungenversagen gestorben war. Zudem fanden sich im Körper des Opfers hohe Konzentrationen von Psychopharmaka, die auf eine mögliche Überdosierung hindeuten. Nach Angaben des Gerichts hatte sich die Frau zuletzt in einem desolaten körperlichen Zustand befunden: stark untergewichtig, kaum noch mobil und dauerhaft an die Wohnung gebunden. In seinem Geständnis erklärte der Angeklagte, dass er seine Frau sehr geliebt habe. Ihre psychische Erkrankung und der damit verbundene Todeswunsch hätten ihn emotional stark belastet. Immer wieder habe sie ihm vorgeworfen, sie nicht sterben zu lassen. Schließlich habe er ihrem Wunsch nachgegeben – so seine Darstellung. Das Verfahren vor dem Landgericht Trier wird in den kommenden Wochen fortgesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht dem Argument einer „Tötung auf Verlangen“ folgen kann oder den Vorwurf des Totschlags bestätigt. Ein Urteil wird für Juli erwartet.

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