Saarlouis: Diese Frau gibt nicht so leicht auf. Seit dem heutigen Montag gilt im Saarland eine neue Fassung der Verordngung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Neben einigen Verschärfungen, unter anderem zur Maskenpflicht, hat die saarländische Landesregierung auch Änderungen vorgenommen, was private Treffen betrifft. Grund war ein erfolgreicher Antrag einer Saarländerin gegen die zuvor geltenden Regelungen beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis.
Das Gericht hatte in der vergangenen Woche befunden, dass die Regeln darüber, wer sich mit wem treffen darf, nicht eindeutig aus der alten Verordnung hervorgingen. Durch die Außerkraftsetzung von Teilen der Verordnung war seitdem erlaubt, dass sich beispielsweise Enkel, Eltern und Großeltern wieder treffen durften (wir berichteten).
Nachdem die Verordnung nachgebessert worden ist und wieder die Regelung „Ein Haushalt plus eine Person“ gilt, hat die Antragstellerin vom letzten Mal heute wieder das Oberverwaltungsgericht angerufen. Sie richtet sich wieder gegen die getroffenen Regelung zu Kontaktbeschränkungen, was private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken angeht.
Die Saarländerin, es handelt sich um eine Großmutter, sieht sich durch die Corona-Verordnung nach wie vor unrechtmäßig daran gehindert, ihre Enkel gemeinsam mit ihrem Mann und mit deren Eltern zu treffen oder zu besuchen, beziehungsweise Besuch von ihnen zu empfangen. Die Frau ist der Ansicht, dass die Änderungen in der aktuellen Verordnung den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts in der Entscheidung von letzter Woche mit Blick auf den im Grundgesetz garantierten Schutz der Familie nicht hinreichend Rechnung getragen worden ist. Das Oberverwaltungsgericht wird nun entscheiden, ob die Großmutter mit ihrem Eilantrag recht hat oder nicht.