„Sylt-Skandal“ im Saarland – Junge Menschen grölen Nazi-Parolen

Neunkirchen/St. Wendel – Nun hat auch das Saarland einen „Sylt-Skandal“. Am letzten Freitag (14. Juni 2024), sowie in der Nacht zum Samstag (15. Juni 2024) erhielt die saarländische Polizei Meldungen über volksverhetzende Parolen, die von mehreren Personen in zwei getrennten Vorfällen skandiert wurden. Die Abteilung Staatsschutz des Landespolizeipräsidiums hat in beiden Fällen Ermittlungen eingeleitet.

Im ersten Vorfall informierte ein Gaststättenbetreiber aus der St. Wendeler Innenstadt am Freitagabend gegen 22:40 Uhr die Polizei darüber, dass eine größere Personengruppe volksverhetzende Parolen grölte und den Hitlergruß zeigte. Polizeibeamte vor Ort bestätigten die Angaben nach Zeugenbefragungen und der Sicherstellung von Beweismitteln. Die kontrollierte Gruppe bestand aus acht Personen im Alter von 16 bis 27 Jahren, die teilweise polizeibekannt sind. Nach den ersten Ermittlungsmaßnahmen erhielten alle Beteiligten einen Platzverweis.

Der zweite Vorfall ereignete sich am frühen Samstagmorgen gegen 02:50 Uhr in einer Gaststätte in Schiffweiler. Hier wurde die Polizei über eine bevorstehende Schlägerei und rechtsextreme Parolen informiert. Bis zum Eintreffen der Beamten hatten die betroffenen Personen die Gaststätte bereits verlassen. Nach ersten Ermittlungen vor Ort stellten die Polizisten fest, dass vier Personen ausländerfeindliche Parolen zu einem Popsong – augenscheinlich Gigi d’Agostinos „L’Amour toujours“ – skandierten und den Hitlergruß zeigten. Die Gruppe, bestehend aus drei Männern im Alter von 20 bis 23 Jahren und einer 19-Jährigen, kehrte während der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme zurück. Trotz der Anwesenheit der Polizei setzten sie ihr Verhalten fort, bis die Beamten alle Personen mit einem Platzverweis belegten.

In beiden Fällen leitete die Polizei Strafverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ein. Die Ermittlungen der Abteilung Staatsschutz dauern an.

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