Hermeskeil: Nach dem tödlichen Gewaltverbrechen an einer Frau in Hermerskeil zieht der Fall nun weitere Kreise – auch innerhalb der Polizei. Denn offenbar sind vertrauliche Informationen aus einem internen Polizeischreiben an die Öffentlichkeit gelangt. Die Polizei prüft nun den Verdacht auf Verletzung von Dienstgeheimnissen durch eigene Mitarbeitende.
Im Laufe des Tages kursierte in sozialen Medien ein Screenshot eines polizeilichen Fernschreibens, in dem sensible Informationen zur Tat enthalten waren – darunter mutmaßliches Täterwissen, etwa zur Anzahl der sichergestellten Schusswaffen sowie zur konkreten Tötungsart. Der Inhalt ließ kaum Zweifel daran, dass es sich um ein authentisches internes Dokument handelt.
Wie das Polizeipräsidium Trier auf Anfrage mitteilte, hatten sämtliche Dienststellen im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums, aber auch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, die Staatsanwaltschaft sowie weitere Sicherheitsbehörden Zugriff auf das besagte Schreiben. In Fällen wie diesem werden Ermittlungen mit bundesweiter Relevanz zudem durch das LKA koordiniert, was den internen Verteilerkreis noch erweitert. Ob bereits ein konkreter Tatverdächtiger feststeht, wollte die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bestätigen. Klar sei jedoch: Sollte der oder die Verantwortliche für die Weitergabe des Dokuments identifiziert werden, drohen ernste strafrechtliche Konsequenzen.
„Es besteht der Verdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß § 353b StGB“, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Trier. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Bei Amtsträgern kann bereits die unbefugte Weitergabe dienstlicher Informationen ein erheblicher Vertrauensbruch und ein disziplinarrechtlich relevanter Verstoß sein. Die unbefugte Veröffentlichung von Täterwissen kann nicht nur das Vertrauen in die Polizei beschädigen, sondern auch die laufenden Ermittlungen gefährden. Die Weitergabe vertraulicher Details an die Öffentlichkeit kann Beweisführungen erschweren und Verdächtige frühzeitig warnen. Das Verfahren wegen Geheimnisverrats wird nach Abschluss der internen Ermittlungen an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben.