
Mattes / CC BY-SA 3.0 / commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5211211 / Symbolbild
Hochdorf-Assenheim: Deutschland gilt seit 2008 eigentlich als frei von Tollwut bei bodenlebenden Tieren. Im Jahr 2021 gab es zwar einen einzelnen Fall bei einem Hund, der illegal aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland eingeführt worden war. Mindestens ab 2024 jedoch wird die Bundesrepublik wieder als komplett tollwutfrei bei bodenlebenden Tieren wie Hunden, Wölfen und Füchsen anerkannt. Bis jetzt. Denn im benachbarten Rheinland-Pfalz ist nun ein Fall bei einem Hund bestätigt worden.
Das Tier ist am 25. Januar verstorben, eine Untersuchung hat eindeutig Tollwut bestätigt. Der Hund ist legal aus einem Nicht-EU-Land, genauer gesagt, aus Russland, nach Deutschland eingeführt worden. Laut den beigefügten Dokumenten ist das Tier zu diesem Zeitpunkt fast acht Monate alt gewesen. Außerdem soll er gechipt und gegen Tollwut geimpft gewesen sein. Ein Tollwuttest soll die Wirksamkeit der Impfung bestätigt haben.
Die Untersuchung des verstorbenen Tieres hat nun jedoch ergeben, dass der Vierbeiner bei der Einreise in die EU jünger war als in den Papieren angegeben. Der sogenannte Titer-Nachweis ist nach Angaben einer Tierarztpraxis damit nicht gültig. Es handelt sich dabei um eine Blutuntersuchung, die den Gehalt spezifischer Antikörper bestimmt, um den Immunschutz gegen Krankheiten zu bestimmen. Welpen dürfen erst mit einem Mindestalter von zwölf Wochen geimpft werden und erst mit mindestens 15 Wochen in die EU einreisen.
Im vorliegenden Fall sind die Einfuhrbestimmungen nicht erfüllt worden und die Einfuhr damit illegal. Weil noch weitere Tiere mit dem Transport nach Deutschland gelangt sind, sollen auch diese jetzt untersucht werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Welpen auf diesem Weg ins Saarland gelangt sind. Der bestätigte Fall stammt aus der Gemeinde Hochdorf-Assenheim, etwa 60 Kilometer vom Saarland entfernt.
