Unanfechtbar: Freispruch für Messerstecher vom Saarbrücker Hauptbahnhof rechtskräftig

Saarbrücken: Nachdem ein 32 Jahre alter Mann einen 21 Jahre alten Fahrgast in einer Regionalbahn in Saarbrücken mit einem Messer attackiert hat (wir berichteten), bleibt es beim Freispruch für den Täter. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen den Angreifer ist mittlerweile rechtskräftig. Die Strafkammer hat den Angeklagten freigesprochen, weil er nach Überzeugung der Richter schuldunfähig ist.

Allerdings hat das Gericht auch zugleich die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, die grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt ist. Die Richter gehen von einer Dauerstörung bei dem Mann aus. Damit muss der 32-Jährige so lange in einer geschlossenen Anstalt bleiben, bis er keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellt. Er sitzt aktuell in der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie in Merzig. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall, bei dem das Opfer aus heiterem Himmel in den Hals gestochen worden und fast gestorben ist, als versuchten Mord gewertet.

Das Gericht dagegen hat den Angriff rechtlich lediglich als versuchten Totschlag eingeordnet. Schon zu Prozessbeginn hat sich der Beschuldigte bei seinem Opfer entschuldigt. In seinem letzten Wort, das jedem Angeklagten vor Gericht zusteht, hat er zudem erklärt: „Ich bin an dem Tag explodiert.“ Aber gleichzeitig auch beteuert, dass ihm das Geschehene „furchtbar leid“ tut: „Ich bereue es sehr, was ich getan habe, aber das Leben hat mich dazu gezwungen.“

Im Prozess hat eine psychologische Gutachterin ausgesagt, dass die Tat vor allem auf eine psychische Störung des 32-Jährigen zurückzuführen ist. Der Mann hat offenbar unter Verfolgungswahn gelitten und in seinem Kopf Stimmen gehört. Er wird derzeit medikamentös wegen Schizophrenie behandelt. Da keine Seite im Prozess Rechtsmittel eingelegt hat, ist das Urteil des Landgerichts nun rechtskräftig.