Saarbrücken: Hartes Urteil in dieser Woche am Landgericht Saarbrücken gegen einen bis zum Schluss uneinsichtigen Angeklagten. „Wenn ich gewusst hätt, wie das hier ausgeht, dann hätt ich dene die Gurgel durchgeschnitt!“ waren die letzten Worte von Rentner Friedrich B. (81) im Gerichtssaal. Die Quittung für seinen sturen Auftritt während des gesamten Prozesses: sechs Jahre Gefängnis wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Das Gericht erkannte nach der Beweisaufnahme eine klare Tötungsabsicht. Der Bexbacher war im Juni abends in seinen Garten gegangen, weil sich dorthin ein Hund vom Nachbargrundstück verlaufen hatte. Das Frauchen des Tiers stand ebenfalls im Garten des 81-Jährigen. Der Mann griff nach Zeugenaussagen eine rund 60 Zentimeter lange Machete und wollte gerade auf die Frau in seinem Garten einschlagen, als ein 56-Jähriger vom Nachbargrundstück aus nach dem Mann rief.
Mit ein paar großen Schritten stürmte der Angeklagte auf den Mann am Gartenzaun zu und schlug mit größter Wucht mit der Waffe auf sein Opfer ein. Der Mann auf der anderen Seite des Zauns ging davon aus, dass der Rentner eine Latte oder ähnliches als Waffe benutzte. Erst nach mindestens zwei Treffern mit der scharfen Klinge wurde dem Opfer klar, womit er da wirklich getroffen wurde. Der 56-Jährige, der sich als Gast einer Geburtstagsfeier auf dem Nachbargrundstück aufhielt, sackte stark blutend zusammen.
Den Angriff des Seniors schätzte eine Rechtsmedizinerin vor Gericht als potenziell tödlich ein. Nur durch das schnelle Eingreifen der übrigen Partygäste und der guten Arbeit der Ärzte im Krankenhaus wurde das Leben des Mannes gerettet. Dennoch leidet er noch heute unter den Folgen des Angriffs. Er kann mehrere Finger an beiden Händen nicht mehr richtig bewegen und ist im Alltag oft auf fremde Hilfe angewiesen. Im Prozess trat der Mann als Nebenkläger auf.