Völklingen/Saarbrücken: Im Fall des Mordes an Polizeioberkommissar Simon B. in Völklingen im vergangenen August steht nun der Termin für den ersten Verhandlungstag im Gerichtsprozess. Wie die Gemeinsame Pressestelle beim Saarländischen Oberlandesgericht in Saarbrücken am heutigen Montag mitteilt, soll der Prozess am 12. Februar beginnen. Der Tat beschuldigt wird der zur Tatzeit 18 Jahre alte Ahmet G. aus Völklingen. Folgenden Tatablauf will die Staatsanwaltschaft Saarbrücken im Laufe des Prozesses beweisen:
Am 21. August überfällt der Beschuldigte zunächst mit einem Messer in der Hand die Aral-Tankastelle in der Karolingerstraße. Mit 600 Euro Bargeld als Beute flüchtet der junge Mann mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit dann zu Fuß in die Innenstadt. Dort stellt ihn ein alarmiertes Kommando der Polizei. Bei einem Gerangel zwischen dem Angeschuldigten und einem Kommissaranwärter greift sich der 18-Jährige die Dienstwaffe des Polizeischülers aus dem verschlossenen Holster und stößt den Anwärter weg.
Ungefähr zeitgleich schießt Oberkommissar Simon B. mit einem Taser auf den Angreifer, allerdings bleibt das ohne Wirkung. Daraufhin schießt der Angeschuldigte mit der Dienstwaffe etwa fünfmal auf den Polizisten. Er feuert auch mehrfach auf den Kommissaranwärter und trifft ihn einmal in die Schutzweste. Dann setzt der 18-Jährige aus nächster Nähe weitere Schüsse auf den am Boden liegenden Simon B. ab. Von weiteren Schüssen wird er nur dadurch abgehalten, dass zwischenzeitlich weitere herbeigeeilte Polizeibeamte eingreifen, mit denen es ebenfalls einen Schusswechsel gibt.
Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Simon B. wird insgesamt sechsmal durch Schüsse getroffen und stirbt trotz aller Rettungsversuche vor Ort eine Stunde nach der Tat. Weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat 18 Jahre alt war und damit als Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes gilt, ist die Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken zuständig. Die öffentliche Hauptverhandlung beginnt am 12. Februar um 13 Uhr in Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken. Es sind Fortsetzungstermine am 27. Februar, 9. März, 24. März, 26. März, 27. März, 30. März, 31. März, 1. April, 13. April und 14. April geplant. Den Vorsitz über das Verfahren führt Richterin Dr. Klingelhöfer.
