Vom Kinderzimmer in den Jugendknast: So lebt Ahmet G. hinter Gittern

Saarbrücken/Völklingen: Vom Kinderzimmer in den Jugendknast. Am ersten Verhandlungstag im Prozess um die tödlichen Schüsse von Völklingen geht es zu Beginn vor allem um ihn: den Angeklagten Ahmet G. Während er zur eigentlichen Tat selbst keine Angaben macht und stattdessen seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen lässt, berichtet er dagegen ausführlich aus seinem Leben vor und nach der Tat. Der 19-Jährige mit dem türkischen Namen ist im Saarland geboren und hat ausschließlich einen deutschen Pass. Sein älterer Bruder besitzt ein Haus in einer ruhigen Seitenstraße in der Völklinger Innenstadt.

Dort haben seine Eltern und der Angeklagte selbst eine gemeinsame Wohnung, der junge Mann bewohnt darin ein eigenes Zimmer. Bis zu dem Tag, an dem er beschließt, eine Tankstelle zu überfallen und im Anschluss auf mehrere Polizeibeamte schießt. Am Abend dieses Tages wird Ahmet G. mit dem Rettungswagen zunächst ins Winterbergklinikum nach Saarbrücken verlegt und dort operiert: Er ist während des Feuergefechts mit der Polizei von einer Kugel getroffen worden.

Nachdem die Ärzte ihm einen einigermaßen stabilen Zustand bescheinigen, wird er in das Justizvollzugskrankenhaus ins rheinland-pfälzische Wittlich verlegt. Da hat ein Richter bereits einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 19-Jährigen erlassen. Nach kurzem Aufenthalt in dem Gefängniskrankenhaus wird Ahmet G. dann in die Justizvollzugsanstalt nach Ottweiler verbracht. Dort sitzen im Gegensatz zum Gefängnis auf der Saarbrücker Lerchenflur eher minderschwere Fälle sowie Jugendliche und Heranwachsende wie der Beschuldigte selbst ein. Er hat eine eigene Zelle, einmal am Tag darf er in den Hof zum Freigang. Aufgrund einer Anordnung allerdings nicht mit anderen Gefangenen, sondern immer alleine.

Auch sonst hält er sich von seinen Mitgefangenen fern. Nur zu einem der Insassen hat er eine freundschaftliche Beziehung aufgebaut. Er kann ihn sehen, wenn er will, mit ihm reden, Sachen fragen. Einmal in der Woche darf er auch telefonieren. Und ein Mal pro Woche ist Besuchstag. Seine Familie sieht nach ihm. Auch an Freizeitaktivitäten nimmt er teil: Sport kann er zum Beispiel machen. Allerdings nicht in der Gruppe, sondern auf seiner Zelle. In den nächsten Wochen bleibt dafür weniger Zeit: Bis Mitte April sind zahlreiche Termine am Landgericht vorgesehen.