Gab Ahmet G. nach der Tat den türkischen Pass ab?

Saarbrücken/Völklingen: Legte der Todesschütze von Völklingen seine türkische Staatsbürgerschaft ab? Im August vergangenen Jahre kommt es zu den tödlichen Schüssen auf Polizeioberkommissar Simon Bohr. Nur wenige Augenblicke nach der unfassbaren Tat wird der Völklinger Ahmet G. festgenommen. Einen Tag nach der Tat berichtet Polizeisprecher Falk Hasenberg, es handelte sich um einen 18-jährigen Mann mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit.

Im November erhebt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage, schreibt von einem „Angeschuldigten mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit.“ Am heutigen Mittwoch dann beginnt der Prozess gegen den jungen Mann. Zu Beginn befragt das Gericht den Beschuldigten, wie es in jedem Prozess üblich ist, nach seinen Personalien. Name, Geburtsort, letzte Wohnung, Familienstand, Angaben zum Alter und dem Geburtsort sowie zur Staatsangehörigkeit.

Zu Letztem antwortet Ahmet G.: „deutsch.“ Die Vorsitzende Richterin Jennifer Klingelhöfer muss eine Nachfrage stellen: „Nur deutsch?“ Der Angeklagte bejaht das. Sind dann die früheren Angaben der Behörden falsch? Oder hat der Angeklagte die türkische Staatsangehörigkeit in der Zwischenzeit abgelegt und warum? Im Prozess spielt das keine Rolle. Fakt ist: Die türkische Staatsangehörigkeit kann durch einen persönlichen Antrag bei einem türkischen Generalkonsulat in Deutschland abgelegt werden.

Und: Laut Grundgesetz ist ein Verlust des deutschen Passes grundsätzlich verboten, wenn das zur Staatenlosigkeit führt – was nun bei Ahmet G. der Fall wäre. Aber hätte er mit seinem türkischen Pass bei einer Verurteilung die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren können? Nein. Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist nämlich nur in ganz bestimmten und seltenen Fällen möglich. Eine schwere Straftat begangen zu haben, ist kein Grund für eine Ausbürgerung. Allerdings hat im Januar 2025 der damalige Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz erklärt, dass er sich vorstellen könne, straffälligen Doppelstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Das kann Ahmet G. gesichert nicht passieren.