Saarbrücken: Vor der ersten Großen Strafkammer am Landgericht beginnt am heutigen Freitagmorgen der Prozess gegen einen 36 Jahre alten Mann aus Saarbrücken. Ihm wird vorgeworfen, am 27. September vergangenen Jahres im Steinacker im Saarbrücker Stadtteil Bischmisheim seinen 62 Jahre alten Vermieter in dessen Wohnung brutal getötet zu haben. Derzeit befindet sich der Angeklagte wegen der schweren Vorwürfe in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft soll sich das Geschehen folgendermaßen zugetragen haben:
Das Opfer lebte im Erdgeschoss seines Hauses, der in Polen geborene Angeklagte mit deutschem Pass wohnte als Mieter darüber. Abends brach der Angeklagte mit 2,28 Promille und nur in Boxershorts bekleidet nach einem Mietstreit die Haustür des Opfers auf. Im Hausflur schlug und trat der körperlich stark überlegene Estrichleger auf den Vermieter ein. Dann nahm er dessen Kopf, schlug ihn gegen die Wand, den Türrahmen und auf den Boden, sodass der wehrlose Mann auf den Rücken fiel. Auch danach schlug der 36-Jährige weiter auf den Kopf und Körper des Mannes ein, das Blut spritzte bis an die Decke. Der 62-Jährige starb qualvoll durch Ersticken an Blut und durch Verbluten.
Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Weil er massiv betrunken war, geht die Anklagebehörde von Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit aus. Nach der Tat rief der Angeklagte selbst die Polizei, ließ sich festnehmen. Über seinen Verteidiger gibt er die Tat zu, auch wenn er sich nicht an die Details erinnern kann. Erst am nächsten Tag setzt seine Erinnerung in der Ausnüchterungszelle wieder ein. Er meint aber, es habe eine Situation gegeben, bei der der Vermieter mit einer Glasscherbe vor ihm stand. Dass ein Mietstreit zu dem Vorfall führte, bestreitet er aber mit Nachdruck. In eigenen Worten berichtet der 36-Jährige von jahrelangem Alkoholmissbrauch.
Deshalb kommt auch eine zwangsweise Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Betracht. Er sagt: „Ich will auf gar keinen Fall, nie wieder, was trinken!“ Insgesamt sind zwei Prozesstage angesetzt. Es sollen fünf Zeugen und drei Sachverständige, unter anderem für Psychologie und Rechtsmedizin, gehört werden. Das Urteil könnte am 6. März fallen.