Köln: Erst war die viel gehypte Dubai-Schokolade auch im Saarland im wahrsten Sinne des Wortes in aller Munde, jetzt beschäftigt sie die Gerichte. Das Landgericht Köln hat nun zwei Unternehmen verboten, ihre Produkte als Dubai-Schokolade zu verkaufen. Grund: Die Schoko der beiden Anbieter kam gar nicht aus Dubai. Die Produktgestaltung führe die Kunden in die Irre, so die Richter. Auf den Verpackungen hatten die Anbieter mit Formulierungen wie „Taste of Dubai“ oder mit „einem Hauch Dubai“ geworben.
Dabei wurde die betreffende Schokolade in der Türkei produziert. Das stand zwar auf den Packungen, allerdings könnten Kunden trotz der Hinweise „Herkunft: Türkei“ oder „Product of Türkiye“ in sehr kleiner Schrift nicht erkennen, dass es sich lediglich um eine Nachahmung der Schokolade aus Dubai handele. Vor Gericht gezogen ist das Unternehmen „MBG International Premium Brands“ aus Paderborn, das den „Habibi’s Riegel“ aus Dubai nach Deutschland importiert.
Der ist gefüllt mit Pistaziencreme und Engelshaar, wodurch das Produkt in Konkurrenz zu Dubai-Schokolade steht. Die beiden Verfügungen des Landgerichts Köln richten sich laut dem Onlinemagazin „Legal Tribune Online“ gegen die „Medi First GmbH“ uns die „KG Trading UG“. Wie deren Produkte heißen, ist nicht bekannt. Bei den aktuellen Beschlüssen vom 20. Dezember 2024 und vom 6. Januar (Aktenzeichen 33 O 513/24 und 33 O 525/24) handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, nicht um Grundsatzentscheidungen.
Daher ist möglich, dass weitere Instanzen die Sache anders entscheiden könnten, falls eine der Parteien Rechtsmittel einlegt. Dubai-Schokolade ist eine Schokosorte, die mit Pistaziencreme unddem sogenannten Kadaifi, auch bekannt als Engelshaar, gefüllt ist. Als Entwickler gilt die aus Dubai stammende Schokoladen-Manufaktur „Fix Dessert Chocolatier“.