Saarlouis: Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis ist am gestrigen Dienstag ein Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung von Teilen der saarländischen Corona-Verordnung eingegangen. Die Antragstellerin richtet sich gegen die seit Montag neu geltende Regel, die private Zusammenkünfte auf einen Haushalt und eine weitere, nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt.
Die Antragstellerin ist Großmutter und sieht sich durch die verschärfte Regelung gehindert, ihre Enkel gemeinsam mit ihrem Mann und mit deren Eltern zu treffen oder zu besuchen. Die Frau ist der Ansicht, dass die Kontaktbeschränkung zu unbestimmt ist und einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt, weil er den Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen ist. Während bei früheren Kontaktbeschränkungen im Saarland Kinder unter 14 Jahren oft ausgenommen worden sind, gilt die jüngste Verschärfung unabhängig vom Alter.
Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person empfangen oder besuchen. Es gibt eine Ausnahme in der Verordnung: „Soweit es zwingende persönliche Gründe erfordern, insbesondere die Betreuung Minderjähriger oder pflegebedürftiger Personen, wenn dies unter Ausschöpfung anderer zumutbarer Möglichkeiten nicht anders sichergestellt werden kann, ist auch der gemeinsame Aufenthalt mit mehreren Personen eines anderen Haushalts gestattet.“
Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hatte bei der Vorstellung der neuen Kontaktbeschränkungen erklärt, dass ein Haushalt auch mehr als ein Kind beaufsichtigen dürfe. Das müsse dann allerdings immer derselbe Haushalt sein, zu dem die Kinder gehen. Dass beispielsweise mehrere Enkel ihre Großeltern väterlicherseits und zu einem späteren Zeitpunkt Oma und Opa danach mütterlicherseits besuchen, sollte nicht zulässig sein. Jetzt wird das Gericht darüber zu entscheiden haben.