Saarbrücken: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrückens überprüft am vergangenen Freitag insgesamt 72 Corona-Testzentren im Saarland und dem südlichen Rheinland-Pfalz. Insgesamt werden dabei 116 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Unter anderem überprüft der Zoll die Einhaltung des Mindestlohngesetzes, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Melde- und Beitragspflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld und die illegale Beschäftigung von Ausländern.
In zahlreichen Fällen gibt es Hinweise auf Gesetzesverstöße. So stehen 21 Fälle von Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und fehlender Anmeldung zur Sozialversicherung im Raum. In 14 Fällen soll der seit Januar geltende Mindestlohn von 9,82 Euro je Stunde nicht gezahlt worden sein.
In acht Fällen wird wegen Leistungsmissbrauchs ermittelt, in zwei Fällen wegen unerlaubter Ausländerbeschäftigung. Während der Zoll-Kontrollen kann überall der Corona-Testbetrieb fortgesetzt werden. Seit Beginn der Corona-Pandemie eröffnen immer mehr Testzentren, wobei der Personalbedarf in diesen Einrichtungen pandemiebedingt immer wieder schwankt.
Es werden überwiegend Arbeitnehmer ohne spezifische berufliche Qualifikation eingesetzt, die Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel nicht auf Dauer angelegt oder dienen zur Überbrückung von Einschränkungen in anderen Geschäftsbereichen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt das ganze Jahr hindurch Kontrollen durch, bei denen oft Schwerpunktüberprüfungen einzelnen Branchen stattfinden.
Auch bei der Testzentren-Kontrolle vom Wochenende handelt es sich um eine Schwerpunktprüfung. Mit einer hohen Zahl an Kontrollen will der Zoll insbesondere die Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung erreichen.