Völklingen: Derzeit kommt es zu Behinderungen im Schienenverkehr auf der Saarstrecke zwischen Saarbrücken und Trier. Grund ist nach Angaben von Zugbetreiber DB Regio AG ein Polizeieinsatz an einer Regionalbahn. Bundespolizeisprecher Dieter Schwan erklärt: „In einer Bahn hat eine Person die Zugführerin körperlich angegriffen. Die Frau hat dabei unter anderem Verletzungen am Hals davon getragen, weil der Täter sie mit den Fingernägeln dort gekratzt hat.“ Im Bahnhof in Völklingen springt der Angreifer aus dem Zug und flüchtet quer über die Gleise in Richtung Weltkulturerbe. Behördensprecher Schwan: „Ein Kommando der Bundespolizei hat ihn aber kurze Zeit später in der Nähe ausmachen und festnehmen können. Er wird nun zur weiteren Sachbearbeitung nach Saarbrücken gebracht.“
In der Zwischenzeit kommt es zu Behinderungen im Bahnverkehr. Betroffen ist nicht nur die Regionalbahn 70 in Richtung Merzig, in der sich der Vorfall ereignete. Auch die Regionalbahn 71 in Gegenrichtung sowie die Regionalexpress-Linie 1 zwischen Saarbrücken und Trier sind von den Verzögerungen betroffen. Nach Angaben der Deutschen Bahn kann es im betroffenen Bereich zu Staueffekten und damit verbunden zu Verspätungen zwischen 30 und 45 Minuten kommen.
Bundespolizeisprecher Schwan: „Der Bahnverkehr ist jetzt wieder angelaufen. Bis zum Abbau des Rückstaus und der Normalisierung des Fahrplans kann es allerdings noch eine Zeit lang dauern. Der Täter ist Syrer und gibt den Polizisten gegenüber an, erst 14 Jahre alt zu sein. Er hat auch eine entsprechende Fahrkarte für 14-Jährige bei sich. Damit wäre der Angreifer gerade alt genug, um sich strafrechtlich für seine Taten verantworten zu müssen.
Denn bei Unter-14-Jährigen spricht der Gesetzgeber von der so genannten Schuldunfähigkeit des Kindes, sie können strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen und bestraft werden. Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung kommt dann aber raus, dass der Mann die Beamten belogen hat. Er ist nach den Angaben des Fahndungscomputers bereits 23 Jahre alt. Damit fällt seine Tat nicht einmal mehr unter das Jugendstrafrecht.