15-Kilometer-Begrenzung unter der Lupe: Das müsst ihr ab Montag beachten

Saarbrücken: Am heutigen Donnerstag haben Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und Vize-Ministerpräsidentin Anke Rehlingere (SPD) die Neuerungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erklärt. Ein zentraler Punkt der Verschärfungen ist dabei die 15-Kilometer-Begrenzung. Sie wird bei uns im Saarland etwas anders als in anderen Bundesländern aussehen. Hier die Details:

Ab wann gilt die Neuregelung? Sie muss noch im Amtsblatt des Saarlandes verkündet werden, tritt dann am kommenden Montag um Mitternacht in Kraft.

Für wen gilt die Verschärfung? Die 15-Kilometer-Regelung tritt für alle in Kraft, die in einem Landkreis wohnen, in dem an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tages-Inzidenz über 200 liegt. Derzeit ist im Saarland davon kein Gebiet betroffen. Einige sind aber nicht weit davon entfernt, der Landkreis Saarlouis etwa mit aktuell 187 oder der Regionalverband Saarbrücken mit aktuell 155, Tendenz steigend. Es können aber auch Ausnahmen gemacht werden: Wenn in einem Landkreis die Inzidenz nur deshalb so hoch ist, weil zum Beispiel ein einzelner Betrieb oder eine Einrichtung einen Massenausbruch haben, kann auf die 15-Kilometer-Beschränkung verzichtet werden.

Für welche Aktivitäten gilt die Verschärfung? Anders als in andern Bundesländern wird im Saarland die Verschärfung ausschließlich für touristische Ausflüge gelten. Wenn der Regionalverband Saarbrücken beispielsweise aufgrund hoher Inzidenz die 15-Kilometer-Beschränkung bekäme, dürfte niemand aus diesem Landkreis zum Peterberg zum Schlittenfahren. An besonders bekannten Punkten wie etwa dem Peterberg könnten dann Polizei und Ordnungsamt Ausschau nach Fahrzeugen mit SB-Kennzeichen halten und die Insassen kontrollieren.

Wo gilt die 15-Kilometer-Begrenzung? Nach unserem letzten Kenntnisstand in einem Radius von 15 Kilomtern um die eigene Wohnanschrift. Allerdings gelten saarländische Verordnungen nur auf saarländischem Gebiet. Möglicherweise ist dadurch der Radius für Saarländer, die innerhalb von 15 Kilometern um ihren Wohnort die Grenze zu Frankreich oder Luxemburg erreichen können, jenseits von bundesdeutschem Gebiet unbegrenzt.

Bis wohin darf ich mich bewegen? Im Internet gibt es unter https://www.calcmaps.com/de/map-radius/ ein Tool, bei dem man eine Adresse eintragen und dann einen Radius darum ziehen kann. Den muss man einfach auf 15 Kilometer einstellen.

Was passiert, wenn ich erwischt werde? Die Neuregelung wird laut Tobias Hans kein zahnloser Tiger sein: Für Verstöße ist in den Corona-Bußgeldkatalog heute ein neuer Punkt eingetragen worden. Wie teuer es genau wird, ist noch nicht bekannt.