Trier: Knapp ein Jahr nach dem Prozessbeginn ist am heutigen Dienstagmittag am Landgericht Trier das Urteil gegen den Amok-Fahrer Bernd W. gesprochen worden. Die Kammer schickt den 52-Jährigen lebenslänglich hinter Gitter. Zudem haben die Richter die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Somit ist nach Absitzen der Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung ausgeschlossen.
Darüber hinaus hat die Kammer angeordnet, den Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Sollte er jemals wieder auf freien Fuß kommen, wird Bernd W. auf keinen Fall mehr Auto fahren: Das Gericht hat ihm seinen Führerschein auf Lebenszeit entzogen. Die Richter folgen damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Die Verteidiger des Trierers haben dagegen auf eine Haftstrafe von höchstens 15 Jahren, nicht auf lebenslange Haft plädiert. Aus ihrer Sicht hat Bernd W. die Tat unter Wahnvorstellungen und damit im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben in ihren Plädoyers die Einweisung in eine forensisch-psychiatrische Klinik gefordert.
Am 1. Dezember 2020 kam es zu der furchtbaren Tat: Bernd W. raste mit seinem Geländewagen gezielt durch die Trierer Fußgängerzone. Dabei ermordete er mit seinem Auto als Waffe fünf Menschen, darunter ein erst neun Wochen altes Baby. In 18 Fällen verletzte er Fußgänger teils schwer, was die Kammer als 18-fachen versuchten Mord gewertet hat.
Die Amokfahrt hat die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung als einen „Racheakt an der Gesellschaft“ bezeichnet. Während des gesamten Prozesses hat Bernd W. zu den Vorwürfen geschwiegen. Das Urteil hat er ohne sichtliche Regung aufgenommen. Bislang ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will noch darüber beraten, ob dagegen das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden soll.