Tobias Hans zu den neuen Lockdown-Regeln, die bis 28. März gelten

Berlin/Saarbrücken: Nach einem Diskussionsmarathon seit 14.30 Uhr haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Abend auf ein paar neue Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einigen können. Weitreichende Lockerungen sind aufgrund der wieder steigenden Infektionszahlen zunächst nicht vorgesehen, aufgrund zu zögerlich bestellter Impfstoffe bleibt die Kontaktreduzierung erst einmal das wesentliche Instrument zur Bekämpfung der Pandemie. Allerdings können die Länder je nach Infektionsgeschehen erste vorsichtige Lockerungen vornehmen.

Das betrifft private Zusammenkünfte, wo sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten zuzüglich Kinder bis 14 Jahren treffen dürfen. Zudem werden Blumenläden, Gartenmärkte, Fahrschulen und Buchhandlungen wieder geöffnet und körpernahe Dienstleistungen wieder erlaubt. Bei anhaltenden Inzidenzzahlen unter 50 ist auch die Öffnung der Außengastronomie vorstellbar. Die beim letzten Treffen als alles entscheidend vorgestellte Inzidenz von 35 spielt offenbar keine Rolle mehr.

Die übrigen Lockdown-Regelungen bleiben vorerst bestehen. Der Bund wird den Bürgern kostenlose Schnelltests zur Verfügung stellen, von einem Test pro Woche war die Rede. Die heute beschlossenen Maßnahmen gelten zunächst bis zum 28. März. Am 22. März werden Bund und Länder erneut über das weitere Vorgehen beraten. Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU):

„Für das Saarland habe ich mich in der Ministerpräsidentenkonferenz als auch mit einem Schreiben an die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dafür stark gemacht, dass uns weitere zusätzliche Kontingente an Impfdosen zur Verfügung gestellt werden. Dies deswegen, weil sich bei uns aufgrund der Grenznähe zum Département Moselle die südafrikanische Virus-Variante ausbreitet und bereits fast 13 Prozent aller Infektionen ausmacht.“