Kam Erweiterung der Fußgängerzone in Saarbrücken durch Bestechung zu Stande?

Saarbrücken: Ist die Erweiterung der Fußgängerzone am St. Johanner Markt nur durch gekaufte Abgeordneten-Stimmen zustande gekommen? Am heutigen Dienstag um 12 Uhr wird die politisch umstrittene Erweiterung offiziell mit einem Eröffnungsakt gefeiert. Doch schon am Morgen rückt die Polizei mit mehreren Kommandos im Rathaus zu einer Razzia an. Grund:

Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt gegen zwei Mitglieder der Fraktion „DIE FRAKTION“ im Stadtrat der Landeshauptstadt. Der Verdacht: Bestechlichkeit von Mitgliedern einer Volksvertretung einer Gebietskörperschaft. Konkret besteht nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen der Anfangsverdacht, dass im Vorfeld der Sitzung des Stadtrats der Landeshauptstadt Saarbrücken am 19. Juli letzten Jahres Geld geflossen ist.

Gegen Zahlung einer von der Generalstaatsanwaltschaft nicht näher genannten Summe sollen die beiden Fraktionsmitglieder der Erweiterung der Fußgängerzone rund um den St. Johanner Markt in Saarbrücken zugestimmt haben. Die entsprechende Erweiterung wurde dann am Sitzungstag mit 31 Ja-Stimmen zu 29 Nein-Stimmen beschlossen. Oder anders ausgedrückt: Ohne die Zustimmung der beiden mutmaßlich bestochenen Ratsmitglieder hätte das Erweiterungsprojekt der Stadtverwaltung keine Mehrheit bekommen! Am heutigen Tag werden nun mehrere Durchsuchungsbeschlüsse der Ermittlungsrichterin beim Saarländischen Oberlandesgericht umgesetzt. Betroffen sind das Büro der Fraktion im Rathaus der Landeshauptstadt sowie die Wohnungen der beiden Beschuldigten. Dabei sind elektronische Datenträger sichergestellt worden. Die beiden Politiker haben sich zum Tatvorwurf bislang nicht geäußert. Weitere Angaben zum Verfahren machen die Ermittlungsbehörden sowohl aus Gründen des Verfahrensschutzes als auch des Persönlichkeitsschutzes nicht.

Die Generalstaatsanwaltschaft weist auch ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand so lange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist. Wer die Bestechungsgelder gezahlt haben soll, ob eine Einzelperson, eine Partei oder eine andere Institution, ist nicht bekannt. Die Ermittlungen laufen.