Nach Ausschluss von Saarbrücker Stadtratswahl: Gericht gibt AfD recht

Saarbrücken: Die vergangene Stadtratswahl in Saarbrücken muss komplett neu durchgeführt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis nun entschieden. In dem Prozess unter dem Aktenzeichen 2 A 105/25 ist das Landesverwaltungsamt verpflichtet worden, die Wahl in der Landeshauptstadt vom 9. Juni 2024 für ungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen.

Geklagt hat die AfD, die die Wahl zuvor angefochten hatte und damit zunächst gescheitert war. Das höchste saarländische Verwaltungsgericht hat nun aber alle vorherigen Entscheidungen kassiert.  Grund war der Ausschluss der Partei von der Wahl, weil sie zwei Wahllisten eingereicht hatte. Statt eine der beiden Listen zuzulassen, waren beide mit Verweis auf das Kommunalwahlgesetz abgelehnt worden.

Das hätte so nicht gehandhabt werden dürfen, finden die Richter am Oberverwaltungsgericht. Die ausgeschlossene Partei hatte erklärt, dass ihre erste Wahlliste zurückgenommen worden sei. Das wollten die Behörden aber so nicht anerkennen. Also zog die AfD vor Gericht und verklagte das Landesverwaltungsamt, das die Aufsicht über die Wahl hatte. In erster Instanz folgte das Gericht der Einschätzung des Amtes und bestätigte, dass der AfD-Wahlausschluss rechtens gewesen sei: Der erste Wahlvorschlag sei nicht wirksam zurückgenommen worden.

Dem ist das Oberverwaltungsgericht im anschließenden Berufungsverfahren nicht gefolgt. Der Senat hat entschieden, dass ein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbewerbung nicht vorlag und der zweite Wahlvorschlag nicht hätte zurückgewiesen werden dürfen. Eine Revision in dem Verfahren ist vom Senat nicht zugelassen worden. Dennoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig: Es bleibt eine sogenannte Nichtzulassungs-Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. Ob das Land diesen Weg gehen will, ist noch nicht bekannt.