Vergewaltigungsprozess gegen Pflegedienst-Betreiber: Mann zu langer Haftstrafe verurteilt

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Rehlingen-Siersburg: Das Landgericht Saarbrücken hat am heutigen Dienstag den ehemaligen Betreiber eines Pflegedienstes aus Rehlingen-Siersburg wegen mehrerer Vergewaltigungen zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Der 54-Jährige wurde zudem wegen Körperverletzung sowie wegen sexueller Belästigung schuldig gesprochen.

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Im Mittelpunkt des Prozesses standen Vorwürfe von drei ehemaligen Mitarbeiterinnen des Mannes. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der gelernte Altenpfleger die Frauen in mehreren Fällen vergewaltigt hat. Insgesamt ging es um sechs Fälle, in denen die Betroffenen nach Überzeugung des Gerichts jeweils deutlich Nein gesagt hatten.

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Die vorsitzende Richterin hob in der Urteilsbegründung hervor, dass der Angeklagte seine Position als Vorgesetzter ausgenutzt habe. Den Frauen soll er demnach unter anderem mit beruflichen und privaten Konsequenzen gedroht haben. Damit habe er seine Stellung als Chef eingesetzt, um Druck auszuüben.

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Das Urteil blieb nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten beantragt hatte. Das Gericht verhängte schließlich fünfeinhalb Jahre Haft.

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Eine junge Frau, die das Verfahren gegen ihren damaligen Chef überhaupt erst ins Rollen gebracht hatte, erlitt während ihrer Zeugenaussage einen Nervenzusammenbruch. In ihren Fällen, die zunächst ebenfalls Gegenstand des Verfahrens waren, wurde der 54-Jährige deshalb nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen.

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Strafverschärfend wertete das Gericht, dass der 54-Jährige bereits einschlägig vorbestraft ist: In einem früheren Fall war er wegen sexueller Belästigung zu 120 Tagessätzen verurteilt worden. Trotz der nun verhängten langjährigen Haftstrafe verließ der 54-Jährige das Gerichtsgebäude als freier Mann: Einen Haftbefehl gegen ihn gibt es aktuell nicht.

Der Verteidiger des Mannes kündigte unmittelbar nach dem Urteilsspruch an, Revision einzulegen und stellte die Vorwürfe gegen seinen Mandanten infrage. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.