Lebensmittelkontrolleure unterwegs: Heimservice im Nordsaarland fällt negativ auf

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Losheim: Im Saarland ist erneut ein Betrieb aus dem Bereich der Lebensmittelverarbeitung bei behördlichen Kontrollen beanstandet worden. Das geht aus der jüngsten Veröffentlichung des Landesamtes für Verbraucherschutz vom heutigen Dienstag hervor. Die Behörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechende Fälle öffentlich bekannt zu machen. Um welchen Betrieb es konkret geht, wird in diesem Artikel nicht genannt. Grund dafür sind die gesetzlichen Vorgaben zur Dauer der Veröffentlichung, die nur eine gewisse Zeit lang erlaubt ist. Verbraucher können die Namen und Anschriften der aufgeführten Unternehmen jedoch innerhalb der geltenden Fristen auf der offiziellen Internetseite des Saarlandes einsehen.

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Grundsätzlich müssen auffällige Lebensmittelbetriebe zeitnah öffentlich gemacht werden. Allerdings sieht das Verfahren vor, dass die betroffenen Betreiber zunächst Gelegenheit erhalten, zu den festgestellten Beanstandungen Stellung zu nehmen. Erst danach kann die Veröffentlichung erfolgen. Dieses vorgeschriebene Verfahren kann dazu führen, dass zwischen einer Kontrolle und der tatsächlichen Bekanntgabe eines Falls mehrere Monate liegen.

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Der aktuellste Fall datiert vom 9. April. Da besuchen die Lebensmittelkontrolleure einen Heimservice in einem Losheimer Ortsteil. Neben gutbürgerlicher Küche gibt es dort auch italienische Gerichte wie Pizza und Nudeln. Allerdings sind die Kontrolleure nicht begeistert: Sie werfen dem Betrieb den Verkauf von Lebensmitteln wie Schweinelachse, Tk-Burgerpatties, Burgerbrötchen und Geflügelmarinade auf Milchbasis vor, die unter unhygienischen Bedingungen gelagert und zubereitet wurden und somit der Gefahr einer negativen Beeinflussung ausgesetzt waren. Besonders schlimm: Es ist laut dem Landesamt nicht das erste Mal, dass dieser Betrieb negativ aufgefallen und auf der Liste gelandet ist.

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